Unerwünschte Werbung, illegale Abfragen in der Polizeidatenbank oder persönliche Daten aus Strafprozessen im Social-Media-Video: Hessens Datenschutzbehörde hat 2025 in fast 50 Fällen eine Geldbuße wegen Verstößen gegen den Datenschutz verhängt. Erstmals sei eine solche Strafe auch gegen einen Rechtsanwalt verhängt worden, erläuterte der Landesdatenschutzbeauftragte Alexander Roßnagel.
Um auf seine Leistungen als Strafverteidiger hinzuweisen, habe der Jurist auf seinem öffentlichen Instagram-Account ein fast 30 Sekunden langes Video verbreitet, in dem er Strafakten hochgehalten habe. Beim Heranzoomen seien personenbezogene Daten von mindestens 20 Menschen lesbar gewesen.
Eine Geldbuße vom Landesdatenschutz droht immer dann, wenn Verantwortliche nicht auf Hinweise des Datenschutzbeauftragten reagieren und kooperieren.
Roßnagel: Unberechtigte Abfragen mit Polizeicomputern
So seien mehrfach Bußgelder gegen Polizistinnen und Polizisten verhängt worden, weil sie laut Roßnagel unberechtigt Abfragen in polizeilichen Informationssystemen gestellt hätten. In einem Fall sei eine Bildübertragung aus einer Arrestzelle verwendet worden, um einen darin Festgehaltenen zu diskriminieren.
Im Bereich der Werbung habe es mehrere Bußgeldbescheide gegeben, weil Direktwerbung ohne rechtliche Grundlage an Bürgerinnen und Bürger geschickt worden war.
Sprunghafter Anstieg bei den Beschwerden - auch wegen KI
Die Zahl der Beschwerden beim hessischen Datenschutzbeauftragten stieg den Angaben zufolge 2025 insgesamt im Vergleich zum Jahr 2024 um rund 60 Prozent. In mehr als 6.000 Fällen sahen Menschen ihr Grundrecht auf Datenschutz verletzt und wandten sich an die Behörde.
Einen Grund für den deutlichen Anstieg sieht Roßnagel darin, dass die Menschen zunehmend Künstliche Intelligenz wie beispielsweise ChatGPT um Rat fragten - und dort den Tipp bekommen, sich an die Datenschutzbehörde zu wenden.
Während die Arbeitslast für die Datenschützer stieg, sei die Zahl der Beschäftigten bei ihm gleich geblieben, sagte Roßnagel. In manchen Fällen könnte es daher längere Bearbeitungszeiten geben. "Wir befassen uns jedochweiterhin mit allen Beschwerden", versprach der oberste Landesdatenschützer.