Ein deutliches Plus bei Asylverfahren hat im vergangenen Jahr an Hessens Verwaltungsgerichten für eine wachsende Belastung der Richterinnen und Richter gesorgt. Im Vergleich zu 2024 sei die Belastungsquote für den richterlichen Dienst um mehr als ein Drittel auf rund 160 Prozent gestiegen, teilte das Justizministerium auf Anfrage mit. Angestrebt wird eine Quote von 100 Prozent, im Jahr 2024 hatte der Wert bei 118 Prozent gelegen.
Die Ursache für den Anstieg war eine Zunahme von neuen Asylverfahren um rund 66 Prozent. Zudem seien rund 32 Prozent mehr Klagen wegen Corona-Soforthilfen neu eingegangen als noch ein Jahr zuvor, erläuterte das Ministerium.
Im vergangenen Jahr gingen insgesamt 14.870 Asylverfahren in Haupt- und Eilverfahren bei hessischen Verwaltungsgerichten neu ein. 2024 waren es nur 8.944 gewesen. Außerdem gab es 11.347 weitere Verfahren nach 8.598 im Vorjahr.
Schrumpfende Verfahrensdauern trotz mehr Neueingängen
Im gleichen Zeitraum verringerte sich die Dauer der abgeschlossenen Hauptverfahren. Bei den Asylkammern war ein Fall im vergangenen Jahr im Durchschnitt 16,5 Monate anhängig gewesen (2024: 24,5 Monate). Bei allen übrigen Fällen benötigten die Kammern 15,1 Monate (2024: 17,4 Monate).
Im Jahr 2025 waren die Verwaltungsgerichte mit 10 zusätzlichen Richterinnen und Richtern personell verstärkt worden, außerdem wurde ein weiterer Asylsenat am Verwaltungsgerichtshof geschaffen. 2026 wurde nach Angaben des Justizministeriums die Verstärkung um weitere fünf Richterinnen und Richter veranlasst.
Richterschaft fordert zusätzliche Stellen
Die Vereinigung hessischer Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter schlägt mit Blick auf die anstehende Verabschiedung des Landeshaushaltes 2026 in einem offenen Brief Alarm: Ohne einen signifikanten Zuwachs an Planstellen könne die Richterschaft ihrem verfassungsrechtlich verbürgten Auftrag, effektiven Rechtsschutz zu gewähren, nicht mehr gerecht werden.
Für das laufende und das kommende Jahr sehen sich die Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter mit wachsenden Herausforderungen konfrontiert. Dazu zählten die veränderte Entscheidungspraxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in Asylverfahren von syrischen Staatsangehörigen und das bevorstehende Ende des Moratoriums in den Verfahren zur Rückforderung der Corona-Soforthilfen.