Das Landgericht Darmstadt hat einen 52 Jahre alten Odenwälder zu zwölfeinhalb Jahren Freiheitsstrafe wegen zahlreicher Fälle schweren sexuellen Kindesmissbrauchs bis hin zur Vergewaltigung verurteilt. Zudem verfügte die Kammer, dass der Mann nach der Haft in der Sicherungsverwahrung untergebracht wird. "Sie haben schwere Schuld auf sich geladen", sagte der Vorsitzende Richter Daniel Schledt in der Urteilsbegründung.
Die Staatsanwaltschaft, die auf 13,5 Jahre Haft plädiert hatte, hatte 75 Fälle zwischen den Jahren 2005 und 2024 angeklagt. Zu allen Anklagepunkten gab es Fotos und Videos, vom Angeklagten selbst angefertigt. Unter den elf Geschädigten - zu den Tatzeitpunkten vorpubertäre Jungen - war auch sein damals acht Jahre alter Stiefsohn. Der Odenwälder, der mit seiner Frau drei eigene, inzwischen erwachsene Kinder hat, hatte alle Vorwürfe "uneingeschränkt" gestanden.
Gericht sieht keine Einschränkung der Schuldfähigkeit
Mit dem Urteil war das Gericht weitgehend der Staatsanwaltschaft gefolgt. Die Verteidigung hatte kein Strafmaß genannt, aber eine eingeschränkte Schuldfähigkeit des Angeklagten wegen seiner Pädophilie geltend gemacht.
Das sah die Kammer nicht so. Bei den Fotos und Videos sei praktizierte Steuerung zu erkennen, so der Vorsitzende Richter. Zudem habe der Mann stets sozial adäquat agiert. Der Facharbeiter war unter anderem Elternbeirat. Eltern seiner Opfer hatten ihn als sympathisch geschildert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.