Vor dem Start ins kommende Schuljahr haben in Hessen rund 16.000 Erstklässlerinnen und Erstklässler ein Jahr lang in einem verpflichtenden Vorlaufkurs Deutsch gelernt. Die Zahl entspricht fast einem Drittel eines Jahrgangs von Schulanfängerinnen und Schulanfängern, wie das Kultusministerium in Wiesbaden auf dpa-Anfrage mitteilte. Hessen sei ein Vorreiter für dieses Programm, dass Kinder vor dem Schulstart gezielt bei ihren Sprachkompetenzen unterstützen soll.
Im Schulaufnahmeverfahren wird anderthalb Jahre vor der geplanten Einschulung untersucht, wie gut die Kinder Deutsch sprechen. Besteht Förderbedarf, dann müssen die angehenden Erstklässler einen Deutsch-Vorlaufkurs besuchen. Die Kurse liegen in schulischer Verantwortung und finden in der Grundschule oder in der Kita statt.
Minister: Deutsche Sprache ist Voraussetzung für Schulerfolg
„Etwa 95 Prozent der Kinder schaffen anschließend den Sprung in die erste Klasse“, teilte ein Sprecher des Kultusministeriums mit. „Die anderen werden vom Unterricht zurückgestellt, lernen weiter Deutsch, können Vorklassen besuchen und im Verlauf des Schuljahres jederzeit nachrücken.“ Das werde zum kommenden Schuljahr rund 800 Kinder betreffen.
„Jedes Kind mit Schwierigkeiten in Deutsch erhält bei uns die Chance auf einen erfolgreichen Schulstart“, erklärte Bildungsminister Armin Schwarz (CDU). „Nur wer Deutsch spricht, kann sich dann auch mit seinen Leistungen entfalten.“ Im vergangenen Schuljahr 2024/2025 hatte die Zahl der teilnehmenden Kinder bei 17.500 gelegen. Seit Bestehen der speziellen Deutschkurse vor der Einschulung haben in Hessen bereits eine Viertelmillion Kinder daran teilgenommen. Die wichtigsten Fakten:
Im Durchschnitt nehmen je Vorlaufkurs sieben Kinder mit durchschnittlich acht Wochenstunden an der Deutschförderung teil (bei mehr Kindern erhöht sich die Stundenzahl)Die Kurse finden während der Kita-Zeit stattMehr als 1.000 Kinder, die derzeit die Kurse besuchen, sind nicht in einer Kita angemeldetEtwa die Hälfte der Kinder, die an Vorlaufkursen teilnehmen, haben eine ausländische StaatsbürgerschaftDie Länder Bayern (seit diesem Schuljahr) und Nordrhein-Westfalen (ab dem Jahr 2028) folgen dem hessischen Beispiel, zuvor waren es schon Hamburg und Baden-Württemberg.