Streit um Miniroller
Strengere Regeln für Anbieter von E-Scootern in Frankfurt

Die E-Scooter sorgen immer wieder für Ärger - unter anderem, weil sie nicht ordnungsgemäß abgestellt werden (Archivbild). Foto:
Die E-Scooter sorgen immer wieder für Ärger - unter anderem, weil sie nicht ordnungsgemäß abgestellt werden (Archivbild). Foto
© Arne Dedert/dpa
Künftig dürfen in Frankfurt maximal 10.500 E-Scooter unterwegs sein. Anbieter müssen auch gegen Fahren auf dem Gehweg oder unter Alkoholeinfluss vorgehen.

Sie stehen kreuz und quer oder werden trotz Verbots auf dem Bürgersteig genutzt: E-Scooter sorgen immer wieder für Ärger. Die Stadt Frankfurt führt nun ein neues Auswahlverfahren für die Anbieter der Miniroller ein. Ziel sei, falsches Parken und unerlaubte Fahrten etwa durch Fußgängerzonen zu reduzieren, teilt die Kommune mit.

Die Anbieter müssen künftig beispielsweise nachweisen, dass sie gegen Verstöße wie Fahren in der Fußgängerzone, auf dem Gehweg oder zu zweit vorgehen. Dies könne etwa über Sensibilisierung der Nutzenden geschehen, sagte Katharina Petry von der Lokalen Nahverkehrsgesellschaft Traffiq. Zur Verhinderung von Fahrten unter Einfluss von Drogen oder Alkohol seien Reaktionstests vor dem Verleihvorgang per App möglich.

Die Stadt führt ein Bewerbungsverfahren ein, aus dem drei Anbieter hervorgehen sollen. Punkten können diese unter anderem auch, indem sie rasch gegen Parkverstöße vorgehen - in Frankfurt gibt es eigens ausgewiesene Parkflächen für E-Scooter

Höchstzahl der Scooter wird beschränkt 

Zudem werden weniger der Roller unterwegs sein. Die Höchstzahl wird zur Jahresmitte von derzeit 12.000 auf 10.500 beschränkt, im Stadtkern auf 2.400. 

Schon länger erteilt Frankfurt den Anbietern die Erlaubnis nur unter Auflagen. Man wolle an den Rollern festhalten, da sie eine gute Ergänzung und ein flächenarmes Verkehrsmittel seien und dadurch in eine verdichtete Stadt wie Frankfurt passten, sagte Mobilitätsdezernent Wolfgang Siefert (Grüne).

Neuregelung gegen wildes Parken in Kassel

Die Scooter machen auch in anderen hessischen Städten Probleme. Kassel hat daher neue Regeln beschlossen. Ab April dürfen E-Scooter nur auf markierten Flächen oder an Radbügeln zur Vermietung angeboten und nach dem Nutzungsvorgang zurückgenommen werden, wie ein Sprecher mitteilt. 

Werden Fahrzeuge so abgestellt, dass sie andere Verkehrsteilnehmer gefährden oder behindern, können künftig Vertragsstrafen verhängt werden. Anbieter müssen auch hier einen Sondernutzungsvertrag mit der Stadt schließen, um zugelassen zu werden.

Darmstadt hinterfragt Nutzen der Scooter 

Die Stadt Darmstadt prüft ein solches Verfahren, wie ein Stadtsprecher mitteilt. "Dabei werden sowohl rechtliche als auch praktische Auswirkungen betrachtet, insbesondere vor dem Hintergrund der kritisch bewerteten aktuellen Entwicklung und der Frage, welchen Beitrag E-Scooter tatsächlich zur nachhaltigen Mobilität leisten", fügt er hinzu.

Zwar wolle man nachhaltige Mobilität unterstützen. Der missbräuchliche Umgang mit E-Scootern – besonders das behindernde Abstellen im öffentlichen Raum – habe in den vergangenen Jahren aber ein besorgniserregendes Ausmaß angenommen.

dpa