Ein wegen Mordes an seiner Ex-Frau angeklagter Mann hat vor dem Landgericht Darmstadt ausgesagt, dass er keine Erinnerungen an die Tat habe. Sein Mandant wisse noch, dass es am Abend des 31. August 2025 einen Streit gegeben habe, sagte der Verteidiger des 57 Jahre alten Mannes zum Prozessauftakt. Dabei habe ihn die 34-Jährige angespuckt. Ab diesem Zeitpunkt wisse sein Mandant nicht mehr, was passiert sei.
Der Mann mit deutscher Staatsangehörigkeit soll seine frühere Ehefrau mit einem Messer im Treppenhaus vor der Wohnung ermordet haben, weil er den Ermittlungen zufolge die Trennung nicht akzeptiert haben soll.
Der Angeklagte habe das Anspucken bis dahin nicht erwähnt, auch nicht in einem Brief an die Staatsanwaltschaft, stellte der Vorsitzende Richter Volker Wagner zu der Einlassung fest. „Das hören wir heute zum ersten Mal.“
Laut Staatsanwaltschaft hatten der Angeklagte, seine Ehefrau und die gemeinsamen zwei Kinder trotz Scheidung Ende April 2025 noch zusammen in Heppenheim gewohnt, weil die Frau keine Wohnung fand. Die Wohnung hatte zwei Zimmer, Küche und Bad. Der Angeklagte sagte vor Gericht, dass die Frau mit der zwölf Jahre alten Tochter im Schlafzimmer gewohnt habe, er mit dem neun Jahre alten Sohn im Wohnzimmer.
Laut Ermittlungen regelmäßig Streit
In den vergangenen Jahren hat es laut den Ermittlungen regelmäßig Streit gegeben, weil die Frau, die eine Ausbildung absolvierte, ihrem arbeitslosen Mann vorgehalten habe, sich nicht um Kinder und Haushalt zu kümmern. Der 57-Jährige habe sich über die Scheidung geärgert.
Aufgrund eines von ihm heimlich aufgenommenen Videos von der Frau, während sie telefonierte, habe er vermutet, dass sie eine neue Beziehung habe. Der Angeklagte räumte ein, dass er das Video „Ehebruch in der Nacht“ betitelt habe, weil er es seiner Schwiegermutter habe schicken wollen.
„In von Besitzdenken geprägter Wut“, so dagegen der Staatsanwalt, habe der Angeklagte seine Ex-Frau bestrafen wollen, sich mit Messern bewaffnet, sie in der Küche angegriffen und übers Treppenhaus bis in eine Nachbarwohnung verfolgt. Der Nachbar und sein Schwager überwältigten und entwaffneten den Angeklagten. Rettungskräfte konnten der Frau nicht mehr helfen, einer der Dutzend Messerstiche hatte ihr Herz tödlich verletzt.
Der Prozess wird am 10. Juni (9.00) Uhr fortgesetzt.