Im juristischen Streit um den seit Jahresbeginn vor Rügen liegenden Öltanker "Eventin" will der Bundesfinanzhof (BFH) am 11. Dezember eine Entscheidung verkünden. Im Rahmen eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens geht es dabei um die behördlich angeordnete Einziehung und Verwertung des in der Ostsee liegenden Tankers und seiner Ölladung. Die Entscheidung werde am 11. Dezember um 10.00 Uhr auf der Webseite des Bundesfinanzhofes veröffentlicht, teilte der BFH auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.
Vorausgegangen war die Überprüfung von umfangreichen Schriftsätzen der Zollbehörden. Das Hauptzollamt hatte beim Bundesfinanzhof gegen eine Entscheidung des Finanzgerichtes Greifswald Beschwerde eingelegt. Das Finanzgericht in Greifswald hatte im Mai die angeordnete sofortige Einziehung von Schiff und Ladung bis zur Entscheidung in einem Hauptsacheverfahren zunächst ausgesetzt. Dort hatte sich der Eigner des Schiffes vorläufig mit einem entsprechenden Antrag durchgesetzt.
Der mit rund 100.000 Tonnen Öl beladene Tanker gehört zu den Schiffen der sogenannten russischen Schattenflotte, gegen die Sanktionen gelten. Nachdem er in Ust-Luga in Russland gestartet war, trieb er im Januar stundenlang manövrierunfähig in der Ostsee – sämtliche Systeme waren ausgefallen. Laut Branchendaten war er in der Vergangenheit wiederholt zwischen Russland und Indien unterwegs gewesen. Seit seiner Bergung liegt der Tanker vor Rügen.