Dürfen Zollbehörden den seit Anfang des Jahres vor Rügen liegenden Tanker "Eventin" samt Öl einziehen und verwerten? Dazu wird nun eine Gerichtsentscheidung erwartet - zumindest eine vorläufige.
Im juristischen Tauziehen um den seit Jahresbeginn vor Rügen liegenden Öltanker "Eventin" will der Bundesfinanzhof (BFH) in München am Donnerstag (10.00 Uhr) eine Entscheidung bekanntgeben. Dabei geht es um die behördlich angeordnete Einziehung und Verwertung des Tankers und seiner Ladung. Der Eigner hatte entsprechende Verfügungen in erster Instanz gerichtlich vorläufig abgewendet, woraufhin das Hauptzollamt Stralsund (HZA) beim BFH Beschwerde eingelegt hatte.
Der juristische Streit könnte auch nach der erwarteten Entscheidung weitergehen im Rahmen eines Hauptsacheverfahrens. Die EU zählt das mit rund 100.000 Tonnen Öl beladene Schiff zur sogenannten Schattenflotte, die Russland zur Umgehung von Sanktionen nutzt.