Jahrelanges Martyrium Prozessauftakt wegen Misshandlung von Familie geplatzt

Der Angeklagte hat ein ärztliches Attest für seine Verhandlungsunfähigkeit vorgelegt. Foto: Focke Strangmann/dpa
Der Angeklagte hat ein ärztliches Attest für seine Verhandlungsunfähigkeit vorgelegt. Foto
© Focke Strangmann/dpa
Ein Mann soll seine Partnerin und deren Töchter mit Hilfe eines Lügengeflechts jahrelang gequält und von der Umwelt isoliert haben. Nun sollte der Prozess starten. Doch der Angeklagte erschien nicht.

Mit einem massiven Lügengeflecht über Drogenmafia, Zeugenschutz, ansteckende Krankheiten und implantierte Mikrochips soll ein Mann seine Familie jahrelang isoliert und gequält haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem schwere Misshandlung von Schutzbefohlenen vor. Am Landgericht Bremen sollte heute der Prozess gegen den 45-Jährigen starten. Doch der Angeklagte erschien nicht. Er legte ein ärztliches Attest über seine Verhandlungsunfähigkeit vor, wie die Vorsitzende Richterin sagte. Da das Gericht dieses nicht anerkenne, werde es einen Sachverständigen zur Begutachtung des Angeklagten beauftragen. 

Sollte dieser zum Ergebnis kommen, dass der Mann doch verhandlungsfähig ist, soll es am 2. Februar weitergehen. Die Vertreterin der Nebenklage, die die Opferfamilie vertritt, kündigte an, den Ausschluss der Öffentlichkeit vom Prozess zu beantragen. Sie begründete dies mit der Schutzwürdigkeit der Opfer. Ob dem Antrag stattgegeben wird, muss das Gericht entscheiden.

Für die Notdurft der Töchter Eimer bereitgestellt

Den Angaben zufolge lebte die Familie in Bremen und Bremerhaven. Der Mann soll seine Partnerin und deren Töchter von 2013 bis 2019 vollständig kontrolliert haben. Er soll ihnen eingeredet haben, die Drogenmafia sei hinter ihnen her und sie seien im Zeugenschutzprogramm. Er soll sich als Mitarbeiter des Bundeskriminalamts ausgegeben haben, das ihnen zur Überwachung Mikrochips implantiert habe. 

Die Töchter soll er immer wieder für längere Zeit in ihrem Zimmer eingesperrt haben, für die Notdurft stand ein Eimer bereit. Das Einsperren soll er mit ansteckenden Krankheiten begründet haben. Zum Alter der Kinder machte das Gericht keine Angaben. Seiner Partnerin soll der Angeklagte mit gefälschten Dokumenten eingeredet haben, schwer krank zu sein. 

Der Angeklagte sitzt nicht in Untersuchungshaft. Eine Gerichtssprecherin sagte, es bestünden keine Haftgründe wie etwa Fluchtgefahr. Im Falle einer Verurteilung drohe dem Mann eine Haftstrafe von mindestens fünf Jahren, sollten keine Minderungsgründe vorliegen.

dpa