Pläne zur Brandstiftung Geplanter Brandanschlag aus Solidarität mit RAF-Terroristen

Zwei Angeklagte legten teilweise ein Geständnis ab. Foto: Sina Schuldt/dpa
Zwei Angeklagte legten teilweise ein Geständnis ab. Foto
© Sina Schuldt/dpa
Ein leerstehendes Gebäude, Benzin in Flaschen und ein mutmaßliches Bekennerschreiben: Vor Gericht geht es um eine "militante Aktion" als Zeichen gegen die Verfolgung ehemaliger RAF-Terroristen.

Zwei Angeklagte haben gestanden, aus Solidarität mit ehemaligen RAF-Terroristen einen Brandanschlag geplant zu haben. "Wir wollten ein starkes und auch militantes Zeichen setzen", heißt es in einer Erklärung der beiden Männer zu Prozessbeginn am Landgericht Verden. Ein dritter Angeklagter erschien nicht, das Gericht trennte das Verfahren gegen ihn ab.

Anklage: Gezielter Anschlag wegen RAF-Ermittlungen

Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten im jetzigen Alter von 36 und 38 Jahren vor, sich mit ihrem mutmaßlichen Komplizen Anfang Oktober 2018 zu einem Verbrechen verabredet zu haben. Die Männer aus Hamburg sollen maskiert und mit mehreren Flaschen Benzin nachts in Verden unterwegs gewesen sein. Laut Anklage wollten sie das ehemalige "Meyer-Gebäude" anzünden. Kurz vorher war bekanntgeworden, dass die Staatsanwaltschaft in das leerstehende Haus ziehen soll. 

Eine Polizeistreife kontrollierte zufällig das Trio - und soll damit die Brandstiftung im letzten Moment verhindert haben. Die Polizisten entdeckten das Benzin, Anzünder, Feuerzeuge und ein verbotenes Pfefferspray. Deshalb geht es in dem Prozess auch um einen Verstoß gegen das Waffengesetz. 

Ermittler durchsuchten ein Auto sowie die Wohnungen der Angeklagten in Hamburg. Sie stießen dabei auf ein mutmaßliches Bekennerschreiben. Laut Staatsanwaltschaft wurde damit Solidarität mit den ehemaligen RAF-Terroristen ausgedrückt. Das Schreiben endete mit den Worten: "Von einem Funken der Solidarität zu einem Funken der Hoffnung". 

Angeklagte gestanden "militante Aktion"

Die Angeklagten räumten vor Gericht ein, dass sie mit dem Brandanschlag ein Zeichen gegen die Verfolgung der ehemaligen RAF-Terroristen setzen wollten. "Wir waren empört", heißt es in einer Erklärung der Angeklagten, die die Verteidigung vortrug. "Ein Haus anzünden wollte aber niemand von uns. So weit wären wir niemals gegangen."

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Stattdessen hatten die Männer nach eigenen Angaben vor, mehrere Autoreifen auf der Straße anzuzünden. Die "militante Aktion" sei zwar an die Staatsanwaltschaft Verden adressiert gewesen, die Ermittlungsbehörde selbst sei aber nicht das Ziel gewesen. Sie hätten damals gar nicht gewusst, dass die Staatsanwaltschaft in das Gebäude ziehen sollte.

Ermittlungen gegen Ex-RAF-Terroristen

Die Staatsanwaltschaft Verden bezog die Räume Ende August 2023. Sie ermittelt seit vielen Jahren gegen die ehemaligen RAF-Terroristen Daniela Klette, Ernst-Volker Staub und Burkhard Garweg. Dabei geht es um 13 Raubüberfälle, die das Trio in der Zeit nach der Auflösung der RAF begangen haben soll. 

Klette, Garweg und Staub sollen zwischen 1999 und 2016 Geldtransporter und Supermärkte in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein überfallen haben, um ihr Leben im Untergrund zu finanzieren. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft erbeutete sie dabei 2,7 Millionen Euro, bei einigen Taten fielen auch Schüsse.

Das niedersächsische Landeskriminalamt nahm 2015 eine Zielfahndung nach den ehemaligen Terroristen auf. Ermittler fassten Daniela Klette im Februar 2024 in ihrer Wohnung in Berlin, seit März läuft der Prozess gegen sie. Von ihren beiden mutmaßlichen Komplizen fehlt weiter jede Spur.

Verhandlungstermine bis Mitte November

Im Prozess um den geplanten Brandanschlag rechnet das Gericht mit neun Verhandlungstagen, Mitte November könnte ein Urteil fallen. Nach Angaben des Gerichts wäre im Falle einer Verurteilung unter bestimmten Voraussetzungen eine Freiheitsstrafe auf Bewährung denkbar.

Der dritte Angeklagte erschien nicht zum Prozessauftakt, das Gericht trennte das Verfahren gegen ihn ab. "Die Fahndung nach dem Angeklagten läuft ohnehin", sagte die Vorsitzende Richterin. Wenn der 35-Jährige gefasst wird, droht ihm wegen seiner Abwesenheit bei Gericht eine Geldstrafe oder Untersuchungshaft.

dpa