Sexuelle Belästigung Arbeitnehmerkammer: Schutz vor Belästigung oft unzureichend

Trotz gesetzlicher Verpflichtungen der Gleichbehandlung und des Arbeitsschutzes sind Präventions- und Beschwerdestrukturen laut
Trotz gesetzlicher Verpflichtungen der Gleichbehandlung und des Arbeitsschutzes sind Präventions- und Beschwerdestrukturen laut Arbeitnehmerkammer oft unzureichend. (Symbolbild) Foto
© Julian Stratenschulte/dpa
Pflege, Bildung, Einzelhandel: Gerade hier fehlt oft Schutz vor Belästigung. Was die Arbeitnehmerkammer für die Beschäftigten fordert und warum Arbeitgeber Nachholbedarf haben.

Sexuelle Belästigung gehört nach Einschätzung der Arbeitnehmerkammer Bremen für viele Beschäftigte weiterhin zum Arbeitsalltag. In vielen Betrieben fehlen demnach klare Strukturen für den Schutz Betroffener. Anlässlich des Internationalen Tags zur Beseitigung der Gewalt gegen Frauen am 25. November fordert die Kammer deshalb verbindlichere Vorgaben des Landes.

Pflege, Bildung, Sozialarbeit und Einzelhandel oft betroffen

Trotz gesetzlicher Verpflichtungen der Gleichbehandlung und des Arbeitsschutzes sind Präventions- und Beschwerdestrukturen laut Arbeitnehmerkammer oft unzureichend. Besonders häufig betroffen seien Beschäftigte in Pflege, Bildung, Sozialarbeit sowie im Einzelhandel und Verkehrswesen.

Nach Angaben der Kammer verfügen viele Betriebe weder über Beschwerdestellen noch über verpflichtende Schulungen. Teilweise seien Arbeitgeber mit ihren Pflichten nicht vertraut. Die Arbeitnehmerkammer fordert daher eine zentrale Ansprechstelle auf Landesebene, mehr Unterstützung für besonders betroffene Gruppen sowie geschulte Aufsichtsbehörden. Zudem sollten verpflichtende Schutzkonzepte in sensiblen Branchen vorgeschrieben werden.

Rosenthal: "Betroffene stehen oft allein da"

Hauptgeschäftsführer Peer Rosenthal sagte: "Die bestehenden Gesetze greifen zu kurz, und Betroffene stehen oft allein da." Unternehmen müssten Fälle sexualisierter Belästigung ernst nehmen. Ein Betrieb, der dies nicht tue, gefährde die Gesundheit der Beschäftigten und verletze seine Fürsorgepflicht. Prävention müsse verbindlicher Bestandteil des Arbeitsschutzes werden.

dpa