Mehr als 30 Jahre nach der Ermordung einer Frau in Bonn wird am Montag (13.00 Uhr) das Urteil erwartet. Vor dem Bonner Landgericht ist ein 59-jähriger Mann aus Bad Breisig (Rheinland-Pfalz) angeklagt, den die Ermittler im vergangenen Jahr durch die neue Untersuchung von DNA-Spuren identifiziert hatten. Der Angeklagte hatte zum Prozessbeginn ein Geständnis abgelegt.
Demnach hatte er in der Nacht zum 18. Oktober 1992 beobachtet, wie die Stewardess vor der Wohnung ihres Lebensgefährten aus einem Auto stieg. Laut Anklage soll der Deutsche der 29-Jährigen in die Wohnung gefolgt sein und sie vergewaltigt haben. Um die Tat zu verdecken, soll er sie erdrosselt haben. Anschließend soll er die Wohnung in Brand gesetzt haben.
Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft
Die Staatsanwaltschaft hat für den Angeklagten eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes gefordert. Außerdem beantragte sie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Eine Freilassung nach 15 Jahren ist damit in der Regel ausgeschlossen.
Die Verteidigung plädierte auf eine Haftstrafe nicht über zehn Jahre, da der Angeklagte zur Tatzeit wegen Drogen- und Alkoholmissbrauchs sowie einer massiven Persönlichkeitsstörung nur eingeschränkt schuldfähig gewesen sei. Ein Sachverständiger hatte den Angeklagten jedoch als voll schuldfähig eingestuft.