Die Frau war demnach gerade auf dem Heimweg von ihrer nahen Arbeitsstelle in Sindelfingen. Sie wurde durch massive Gewalt gegen den Hals getötet. Ihr Leichnam wurde drei Monate später in einem Amphibiendurchlass gefunden. Das genaue Motiv der Tat konnte das Gericht nicht feststellen.
Das Urteil stützt sich den Angaben zufolge auf Indizien, darunter die Auswertung von Standortdaten des Handys des Angeklagten. Diese zeigten, dass er in den beiden Tagen vor der Tat jeweils rund drei Stunden an der Stelle auf die Frau gewartet hatte. Die Frau sei jedoch an diesen Tagen nicht an dieser Stelle vorbeigekommen.
Das Gericht ordnete an, dass der Angeklagte den Kindern der Getöteten ein Schmerzensgeld von 10.000 Euro zahlen soll. Auch soll er die Beerdigungs- und Überführungskosten in die Mongolei übernehmen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte bleibt in Untersuchungshaft.