Wegen gewerbsmäßigen Betruges hat die Staatsanwaltschaft Münster Anklage am dortigen Amtsgericht gegen einen ehemaligen Spieler des Zweitligisten Preußen Münster erhoben. Der Profifußballer Marc Lorenz soll Spendengelder in Höhe von mehr als 54.000 Euro für wohltätige Zwecke eingeworben, aber jahrelang für sich behalten haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm laut Mitteilung vor, bei insgesamt zehn Spendenaktionen zwischen 2022 und 2025 seine lokale Bekanntheit als Fußballer dafür genutzt zu haben, Geld einzusammeln, ohne dies weiterzuleiten.
Laut Auskunft der Staatsanwaltschaft bestreitet der Beschuldigte über seinen Verteidiger, eine Straftat begangen zu haben. Er habe die Erlöse lediglich wegen privater Schwierigkeiten verzögert weitergeleitet. Eine dpa-Anfrage an seinen Anwalt blieb zunächst unbeantwortet. Bis zur Urteilsverkündung gilt die Unschuldsvermutung.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er bereits vor den Spendenaktionen geplant hatte, das Geld zu behalten. Erst als es erste Anzeichen für Unregelmäßigkeiten gegeben habe und im späteren Verlauf des Ermittlungsverfahrens soll er Geld an die eigentlichen Empfänger ausbezahlt haben - möglicherweise nur aus Sorge um den Fortbestand seines Vertrages mit Preußen Münster, so die Bewertung der Staatsanwaltschaft. Inzwischen sei das Geld vollständig ausbezahlt.
Verein hatte Ex-Kapitän fristlos gekündigt
Der Verein und Lorenz hatten sich laut einer Mitteilung auf der Homepage des Fußballclubs Anfang März in einem arbeitsrechtlichen Verfahren infolge der Vorwürfe geeinigt. Ohne weitere Details zu nennen, begrüßten beide Parteien die Einigung. "Ich habe Fehler gemacht und Menschen enttäuscht, was ich zutiefst bereue", so Lorenz in seiner Stellungnahme.
Im vergangenen August hatte Preußen Münster seinen Ex-Kapitän entlassen. Damals hatte der heute 37-Jährige in sozialen Medien zu den Vorwürfen mitgeteilt, Spendengelder zu spät abgerechnet zu haben, den offenen Betrag zum Zeitpunkt der Kündigung aber schon wieder beglichen zu haben. Er begründete das damals mit mentalen Problemen. Er sei durch eine psychische Erkrankung derart belastet gewesen, dass er in dieser Zeit "völlig antriebslos war und notwendige Handlungen nicht rechtzeitig veranlassen konnte". Er würde niemals absichtlich Spendengelder für den guten Zweck veruntreuen.