Per Eilantrag wollte ein Drachen- und Gleitschirmfliegerverein aus dem Hochsauerlandkreis eine Genehmigung für eine Windkraftanlage südlich von Meschede verhindern. Die Freizeitsportler sehen in dem geplanten Windpark mit sechs Windrädern ein hohes Sicherheitsrisiko und damit verbundene Einschränkungen ihres Flugbetriebs. Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht aber wies den Antrag in der ersten und in diesem Fall auch letzten Instanz am Donnerstag ab. Der OVG-Beschluss ist nicht anfechtbar.
Der Verein mit knapp 800 Mitgliedern verzeichnet pro Jahr rund 1.000 Starts. Damit zählt sein Fluggelände zu den wichtigsten dieser Art in NRW. Das Vereinsgelände liegt rund 550 Meter entfernt vom geplanten Windpark.
Der Verein sei durch das Projekt nicht in seiner Existenz gefährdet, entschied das OVG. In seinem Eilantrag habe der Beschwerdeführer selbst angegeben, dass der Flugbetrieb bei einer Windgeschwindigkeit von unter 20 Kilometern pro Stunde ohne nennenswerte Beeinträchtigungen erfolgen könne. Der Verein hatte die Sorge geäußert, dass durch die Windräder ausgelöste Windwirbel bei höheren Windgeschwindigkeiten eine Gefahr sein könnten.
Nach Angaben des Gerichts laufen die Anlagen ab einer Windgeschwindigkeit von 11 Kilometern pro Stunde. Weht der Wind stärker als mit 30 Stundenkilometern ist der Flugbetrieb - unabhängig von den neuen Windrädern - für die Drachen- und Gleitschirmflieger aus Sicherheitsgründen nicht möglich.
OVG: Verein wurde ordnungsgemäß beteiligt
In seiner Begründung wies das OVG darauf hin, dass der Verein bereits beim Genehmigungsverfahren ordnungsgemäß beteiligt worden war. Der 22. Senat teilte auch nicht die Sicht der Antragsteller, dass der Hochsauerlandkreis bei der Genehmigung rücksichtslos vorgegangen sei. Der geplante Windpark liege in einem Windenergiegebiet, das im Regionalplan ausgewiesen sei.
Damit sei bereits vor dem jetzt angegriffenen Genehmigungsverfahren planerisch entschieden worden, dass in der Nachbarschaft zu dem Drachen- und Gleitschirmfliegerverein Windenergie angesiedelt werden soll.