Der islamistische Terroranschlag auf feiernde Menschen in Bielefeld wird den Bundesgerichtshof beschäftigen. Ein Verteidiger habe gegen das Urteil des Düsseldorfer Oberlandesgerichts Revision eingelegt, teilte das OLG auf dpa-Anfrage mit.
Das Gericht hatte den Attentäter vor einer Woche zur Höchststrafe verurteilt: lebenslange Haft wegen vierfachen versuchten Mordes. Zudem stellte es die besondere Schwere seiner Schuld fest und ordnete Sicherungsverwahrung an.
Der Syrer Mahmoud M. (36) hatte vor gut einem Jahr nachts Menschen beim Feiern vor einer Bar in Bielefeld angegriffen und durch Messerstiche lebensgefährlich verletzt. Dabei hatte er „Allahu akbar“ gerufen. Zudem hatte er einen Zettel mit der selbst gezeichneten IS-Flagge bei sich getragen.