Rechtsstreit
BGH prüft Markenschutz für Obi-Orange

Obi will seine "Hausfarbe" schützen lassen. Foto: Jan Woitas/dpa
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Obi will das knallige Orange als Marke schützen - doch Gutachten und Umfragen liefern widersprüchliche Ergebnisse. Was berücksichtigt der BGH in dem Streit mit Wettbewerbern?

Die Baumarktkette Obi kämpft am Bundesgerichtshof (BGH) um Markenschutz für die Farbe Orange. Nach vorläufiger Einschätzung des ersten Zivilsenats dürften die Chancen darauf aber eher gering sein. "Ein sehr komplexer Fall", sagte der Vorsitzende Richter Thomas Koch am Donnerstag in Karlsruhe. Eine Entscheidung will der BGH an einem anderen Tag verkünden. (Az. I ZB 58/25)

Fehlt die Unterscheidungskraft?

Konkurrierende Ketten hatten beantragt, die beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragene Farbmarke zu löschen. Die Behörde gab dem statt. Das Bundespatentgericht wies die dagegen gerichtete Beschwerde zurück. Es kam zu dem Schluss, die nötige Unterscheidungskraft fehle.

Obi setzt sich weiterhin "für den Schutz unserer Hausfarbe" ein, wie das Unternehmen mit Sitz in Wermelskirchen bei Wuppertal vor der Verhandlung erklärt hatte. "Die Farbe Orange ist seit Jahrzehnten ein zentraler und unverwechselbarer Bestandteil der Markenidentität von Obi."

BGH prüft mögliche Mängel am Gutachten

In seiner vorläufigen Einschätzung folgte der BGH vielen Argumenten des Bundespatentgerichts. Allerdings liegen von beiden Seiten Gutachten vor mit unterschiedlichen Ergebnissen zur Frage, wie viele Menschen die Farbe Obi zuordnen. Insbesondere mögliche Mängel an einem Gegengutachten könnten zugunsten von Obi gewertet werden, deutete Richter Koch an.

Der BGH-Anwalt von Obi warb dafür, dass nicht immer Gutachten nachgelegt werden dürften. Das würde sonst eine "never ending Story". Die Vertreter von Hornbach und Globus hingegen verteidigten das Gutachten und wiesen ihrerseits auf niedrigere Ergebnisse hin bei Umfragen in der Bevölkerung in von Obi beauftragten Gutachten.

dpa

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