Im Prozess um die Klage eines Corona-Impfopfers aus Trier gegen den Impfstoffhersteller Astrazeneca wird an diesem Donnerstag (8.50 Uhr) vor dem Landgericht Trier eine Entscheidung verkündet. Ob dies ein Urteil sei, dass das Verfahren abschließe, könne man im Vorfeld nicht sagen, teilte der Gerichtssprecher mit. Denkbar sei auch ein Beschluss, dass man in die weitere Beweisaufnahme einsteigen wolle.
Die Klägerin Mandy Klöckner hatte nach der Corona-Impfung Anfang März 2021 eine Sinusvenenthrombose, eine gefährliche Verstopfung der Venen, erlitten, an der sie fast gestorben wäre. Bis heute ist sie auf Betreuung rund um die Uhr angewiesen. Die Berufsgenossenschaft hat den Impfschaden der früheren Erzieherin in einem Kindergarten anerkannt.
Klöckner hat den Hersteller Astrazeneca unter anderem auf Schmerzensgeld verklagt. Zudem begehrt sie Auskunft zu bekannten Wirkungen und Nebenwirkungen des Impfstoffes. Sie führt die Schäden auf den Impfstoff zurück und meint, dieser hätte kein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis gehabt.