Kirche
Bistum legt Zahlen zu Fällen sexualisierter Gewalt vor

Das Bistum legte seinen Bericht zu Fällen von sexualisierter Gewalt und zum Umgang damit vor. (Symbolfoto) Foto: Fabian Sommer/d
Das Bistum legte seinen Bericht zu Fällen von sexualisierter Gewalt und zum Umgang damit vor. (Symbolfoto) Foto
© Fabian Sommer/dpa
Ein Bericht des Bistums Trier listet auf, welche Meldungen zu möglichen Fällen von sexualisierter Gewalt es 2025 gab. Genannt werden auch Geldbeträge, die an Betroffene gingen.

Der Krisenstab des Bistums Trier hat sich im vergangenen Jahr mit fünf Meldungen zu möglichen Fällen von sexualisierter Gewalt durch noch lebende Personen befasst. In einem Fall habe der Verdacht der sexuellen Nötigung im Raum gestanden, in vier Fällen soll es um Berührungen über den Kleidern gegangen sein. 

An die Staatsanwaltschaft gemeldet wurden von Bistumsseite 2025 zwei Fälle, wobei einer den Angaben zufolge noch im gleichen Jahr eingestellt wurde, wie aus einem Bericht des Bistums für 2025 hervorgeht.

Meldungen zu Vorfällen zählte der Krisenstab im vergangenen Jahr insgesamt neun. Neben den fünf tatsächlich behandelten Fällen wurden weitere vier unter "nicht substantiell" beziehungsweise "Sonstiges/ohne Angabe" aufgelistet. 

Sehr unterschiedliche Tatzeitpunkte

Von den insgesamt neun Meldungen bezogen sich vier auf Taten ab dem Jahr 2020. Bei zweien soll der Tatbeginn in den 1980ern, bei einem in den 2000er und in weiteren zweien in den 2010er Jahren gelegen haben. 

Bei den Beschuldigten handelte es sich laut Bistum um zwei Pfarrer, wobei einer bereits von seinen geistlichen Rechten und Pflichten entbunden ist, um einen Ordensgeistlichen, um einen pastoralen Mitarbeitenden, eine minderjährige ehrenamtliche Person, eine Pflegekraft, einen Erzieher und eine Lehrkraft, die kein Mitarbeitender des Bistums gewesen ist, sowie um einen Erwachsenen ohne kirchlichen Bezug. 

Sechsstelliger Betrag geht an Betroffene 

Der alljährliche Bericht listet seit 2023 neben Fällen sexualisierter Gewalt durch Geistliche oder sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst auch Fälle aus Schulen, Kitas sowie der Kinder- und Jugendarbeit in Pfarreien, pastoralen Räumen und Einrichtungen auf. 

Aus dem Bericht geht außerdem hervor, dass 2025 Leistungen in Anerkennung des Leids für 33 Anträge in Höhe von insgesamt 781.000 Euro ausgezahlt wurden. Darunter waren laut Bistum Erst- und Folgeanträge. Therapiekosten wurden den Angaben zufolge in Höhe von 28.265,51 Euro erstattet. Insgesamt erhielten 204 Betroffene Leistungen in Anerkennung des Leids, wie es in dem Bericht heißt.

dpa