Strafgesetzbuch
Mord verjährt nicht - das war nicht immer so

Paragraf 211 des Strafgesetzbuches beschäftigt sich mit Mord. (Symbolfoto) Foto: Philipp von Ditfurth/dpa
Paragraf 211 des Strafgesetzbuches beschäftigt sich mit Mord. (Symbolfoto) Foto
© Philipp von Ditfurth/dpa
Noch ist nicht klar, ob der Tatverdächtige im Fall Amy Lopez überführt werden kann. Wenn es aber so kommt, kann er dafür auch nach Jahrzehnten noch belangt werden.

Dass auch Jahrzehnte zurückliegende Mordfälle noch strafrechtlich verfolgt werden können, liegt daran, dass Mord in Deutschland nicht verjährt. Das ist anders als etwa beim Totschlag, bei dem das nach dem Gesetz in der Regel nach 20 Jahren der Fall ist. 

Des Totschlags überführt wurde in Rheinland-Pfalz etwa der Mann, der einst die 29 Jahre lang vermisste Lolita Brieger aus Frauenkron in der Eifel umgebracht hat. Ihre sterblichen Überreste wurden im Oktober 2011 auf einer ehemaligen Mülldeponie gefunden. 2012 folgte dann der Freispruch des Landgerichts Trier für den Landwirt, eben weil der Totschlag verjährt war. 

Strafgesetzbuch wurde 1979 geändert

Bei Mord ist es dagegen juristisch betrachtet völlig unerheblich, wie lange es dauert, bis ein Täter überführt wird. Das ist in Deutschland seit 1979 so, seinerzeit wurde das Strafgesetzbuch entsprechend geändert, weil sonst womöglich Verbrechen aus der Nazi-Zeit nicht mehr hätten geahndet werden können.

Wer am Ende als Mörder überführt wird, muss die Tat mit lebenslanger Haft büßen - das sind mindestens 15 Jahre. Ein Mörder ist laut Strafgesetzbuch, wer einen Menschen vorsätzlich tötet und auf den mindestens eines der im Strafgesetzbuch genannten Motive zutrifft. 

Das sind Mordlust, Befriedigung des Geschlechtstriebs, Habgier oder andere niedrige Beweggründe. Zu den Mordmerkmalen zählt auch, dass ein Täter heimtückisch, grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln vorgegangen ist oder eine andere Straftat ermöglichen oder verdecken wollte.

dpa