Im Landkreis Bad Dürkheim werden 263 Bienenvölker getötet. Wann genau das passiert, teilte der Landkreis mit Verweis auf den Schutz der Beteiligten und der Maßnahmen nicht mit. Der Imkerverband Rheinland-Pfalz schrieb, dass er die Erforderlichkeit der Maßnahme anerkenne.
Doch von vorn: Im Landkreis Bad Dürkheim waren bereits vor einiger Zeit illegal abgestellte Bienenstöcke gefunden worden. Diese und weitere Stöcke eines Imkerpaares seien untersucht worden, hieß es vom Landkreis. Dabei seien Sporen der Amerikanischen Faulbrut nachgewiesen worden.
Die Amerikanische Faulbrut ist eine Seuche, bei der der Erreger Paenibacillus larvae infizierte Larven abtötet. Bei einer Infektion sterben laut Friedrich-Loeffler-Institut nahezu alle Bienenlarven vor dem Verschließen der Zellen.
Verband: Schutz aller benachbarten Imkereien
Der Landkreis hatte nach mehreren anderen Maßnahmen die Tötung der Bienenvölker angeordnet. Einen Eilantrag dagegen hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße am Donnerstag abgelehnt. "Durch die Tötung des Bienenbestands der Antragsteller werde die von diesen für die Bienen in der Umgebung ausgehende reale Ansteckungsgefahr behoben oder zumindest reduziert", schrieb es.
Der Imkerverband Rheinland-Pfalz teilte mit: "Die Maßnahme dient dem Schutz aller benachbarten Imkereien und dient damit dem imkerlichen Allgemeinwohl, zumal inzwischen auch in unmittelbarer Nähe zu den betroffenen Ständen weitere Verdachtsfälle aufgetreten sind." Durch die Tötung werde die Ansteckungsgefahr für andere Betriebe im Umfeld beseitigt.
"Da das betroffene Bienenhalterpaar weder in der Lage war, rechtzeitig einen Sanierungsplan vorzulegen, noch die hohe Relevanz der Bedrohung für benachbarte Bienenbestände zu erkennen schien, ist diese Maßnahme aus Gründen des Schutzes der Allgemeinheit notwendig", schrieb der Verband. "Der Imkerverband Rheinland-Pfalz unterstützt daher ausdrücklich die gerichtliche Entscheidung und trägt sie im Sinne des kollektiven Schutzes mit."