Naturschützer rufen Wassersportler zu rücksichtsvollem Verhalten im Naturschutzgebiet "Gans und Rheingrafenstein" bei Bad Kreuznach auf. Anlass ist ein erneuter Zwischenfall zwischen Paddlern und Schwänen, auf den die Naturschutzgruppe Nahe hinweist.
Am vergangenen Sonntag soll eine Gruppe Freizeitpaddler im besonders geschützten Bereich der Nahe zwischen Bad Münster und Bad Kreuznach unterwegs gewesen sein. Demnach hielten sich die Kanuten nicht an Verbotszonen und nahmen keinerlei Rücksicht auf die Pflanzen- und Tierwelt - mit Folgen für mehrere Wasservogelfamilien.
Laut Beobachtern musste etwa ein Schwan samt seiner Jungtiere vor den Paddlern in ein fremdes Revier flüchten und wurde dabei von einem sich verteidigenden Schwanenpaar angegriffen. Der brutale Kampf habe sich daraufhin ans Ufer verlagert. Nur durch beherztes Eingreifen von einem Naturschützer sowie zwei Passanten seien der bereits regungslose Schwan und seine Familie gerettet worden, heißt es.
Regeln und Schutzzonen einhalten
Laut den Naturschützern ist dies nur ein Vorfall von vielen. Im Flussgebiet mit starken Strömungen könnten Vogelfamilien schnell auseinandergerissen werden. Die Jungvögel würden so der Gefahr von Unterkühlung, Erschöpfung und Ertrinken ausgesetzt.
"Solche Situationen sind vermeidbar", betont die Naturschutzgruppe. "Es gibt ausreichend alternative Strecken. Wer sich über Regeln hinwegsetzt, gefährdet aktiv Tiere und zerstört wertvolle Lebensräume." Die Gruppe appelliert daher an alle Wassersportler und Freizeitpaddler, die bestehenden Befahrungsverbote einzuhalten und auch außerhalb geschützter Bereiche Rücksicht zu nehmen, die Tiere in die Uferbereiche flüchten zu lassen und sie nicht vor sich herzutreiben.
Naturschutzgebiet "Gans und Rheingrafenstein"
Gerade in der Brutzeit seien störungsfreie Rückzugsräume für Tiere überlebenswichtig. Die Nahe verfüge nur über wenige derart geschützte Abschnitte. Umso wichtiger sei es, diese konsequent zu respektieren.
Bereits 1985 wurde der Abschnitt der Nahe zwischen Bad Kreuznach und Bad Münster am Stein-Ebernburg wegen seiner geologischen Beschaffenheit sowie dem Vorkommen bedrohter Pfalzen- und Tierarten zum Naturschutzgebiet erklärt. Damit gelten in diesem Gebiet besondere Regelungen, um Tiere nicht zu beunruhigen, zu stören oder zu gefährden. Vom 1. April bis zum 31. Oktober ist es zudem verboten, in der Nahe zu baden sowie die Ufer und Inseln rund um die Wehre zu betreten.