Der Todesfahrer vom Magdeburger Weihnachtsmarkt ist nach einem Gutachten schuldfähig und weiterhin gefährlich. Er werde darlegen, dass beim Angeklagten keine Gründe für eine Schuldminderung oder Schuldunfähigkeit vorlägen, erklärte der psychiatrische Sachverständige Bernd Langer zu Beginn seiner Ausführungen im Prozess gegen Taleb al-Abdulmohsen vor dem Landgericht Magdeburg. Zudem gehe weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit von dem 51-Jährigen aus, so Langer.
Der Angeklagte hatte nach seiner Tat Gespräche mit einem Psychiater abgelehnt. Der Sachverständige war deshalb an einer Reihe von Verhandlungstagen dabei und beobachtete dessen Verhalten. Zudem hatte er nach eigenen Angaben Einblick in die Ermittlungsakten.
Angeklagter wütet in Sicherheitskabine
Während der Ausführungen des Gutachters wurde der Angeklagte aus Saudi-Arabien wütend und schimpfte laut in der Sicherheitskabine. Langer sprach zu dem Zeitpunkt über das Engagement des 51-Jährigen für Flüchtlinge und von einem "Konkurrenzkampf" zwischen ihm und einer Organisation, die der Angeklagte seit Jahren heftig kritisiert.
Nach erfolgloser Ermahnung zur Ruhe schaltete der Vorsitzende Richter Dirk Sternberg das Mikrofon des 51-Jährigen ab, so dass der Sachverständige seine Ausführungen zunächst bis zu einer Mittagspause fortsetzen konnte. Das Geschrei des Angeklagten war jedoch auch ohne Mikro aus der Sicherheitskabine heraus zu hören. Mehrfach schlug er mit der Hand auf den Tisch vor sich.
Sechs Tote und mehr als 300 Verletzte
Nach der Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg hatte Taleb al-Abdulmohsen am 20. Dezember 2024 einen mehr als zwei Tonnen schweren und 340 PS starken Wagen etwa 350 Meter weit über den Weihnachtsmarkt gelenkt. Der Angeklagte war dabei mit bis zu 48 Kilometern pro Stunde unterwegs. Fünf Frauen und ein neunjähriger Junge starben. Mehr als 300 Menschen wurden verletzt.
Der Angeklagte arbeitete bis zum Anschlag auf dem Weihnachtsmarkt als Psychiater im Maßregelvollzug für psychisch kranke Straftäter in Bernburg. Der 51-Jährige hat die Tat im Wesentlichen zugegeben.