Christopher Street Day
Streit um CSD Dresden: Veranstalter meldet neue Aufzüge an

Die CSD-Organisatoren in Dresden kämpfen für den Versammlungsstatus ihres Straßenfestes - auch vor Gericht. (Symbolbild) Foto: R
Die CSD-Organisatoren in Dresden kämpfen für den Versammlungsstatus ihres Straßenfestes - auch vor Gericht. (Symbolbild) Foto
© Robert Michael/dpa

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Beim Christopher Street Day in Dresden soll nun jeden Tag ein Aufzug stattfinden. Damit wollen die Veranstalter eine Einstufung der Behörden als kommerzielle Veranstaltung umgehen.

Der Christopher Street Day (CSD) in Dresden macht aus der Not eine Tugend: Da die Landesdirektion Sachsen und das Verwaltungsgericht Dresden die Veranstaltung nicht in Gänze als Versammlung anerkennen, soll nun jeden Tag parallel zum geplanten Straßenfest ein Aufzug stattfinden. Die Stadt Dresden habe den Organisatoren freigestellt, „die Modalitäten des Straßenfestes so zu ändern, dass es sich für objektive Dritte als Versammlung darstellt“, erklärten die Veranstalter. Der CSD ist vom 4. bis 6. Juni geplant.

„Von dieser Option machen wir hiermit Gebrauch und melden ein um zwei weitere Aufzüge erweitertes Versammlungskonzept an“, sagte CSD-Chef Ronald Zenker der Deutschen Presse-Agentur. Die „alternative Option über die Beantragung von Sondernutzungserlaubnissen einschließlich der zahlreichen verlangten weiteren Anträge, Konzepte und Gutachten ist für den CSD nicht leistbar“. Der CSD werde ehrenamtlich organisiert, Anforderungen an kommerzielle Großveranstaltungen nicht erfüllbar. 

„Der 33. CSD Dresden ist auch keine kommerzielle Großveranstaltung, sondern eine Versammlung. Wir halten die Begründung des Verwaltungsgerichts im einstweiligen Rechtsschutzverfahren für nicht nachvollziehbar und werden sie mit einer Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht zur Überprüfung stellen“, sagte Zenker. 

Behörde: Versammlung und Veranstaltung sind verschiedene Dinge

Stein des Anstoßes war eine Entscheidung der Landesdirektion Sachsen. Die LDS hatte Ende März entschieden, dass der CSD in Dresden nicht in Gänze als Versammlung eingestuft werden darf. Nur der Umzug sei eine Versammlung, nicht aber das mehrtägige Straßenfest.

Das CSD-Straßenfest mit Verkaufsständen, gastronomischen Angeboten und Bühnenprogrammen sei rechtlich als Veranstaltung zu bewerten, betonte die LDS. Der Umzug am Abschlusstag, bei dem politische Meinungsäußerungen im Vordergrund stünden, sei dagegen eine Versammlung im Sinne des Versammlungsrechts.

Stadt Dresden kritisiert Entscheidung der Landesdirektion 

Im Dresdner Rathaus löste die Entscheidung Unverständnis aus. Oberbürgermeister Dirk Hilbert, der schon mehrfach Schirmherr des Dresdner CSD war, sicherte Beistand zu. Nachdem das Verwaltungsgericht Dresden den Eilantrag der Veranstalter gegen die Einstufung als Veranstaltung abblitzen ließ, sicherte die Stadt erneut Hilfe zu. 

„Der CSD gehört mit seinem so wichtigen Anliegen der Gleichstellung queerer Menschen zu Dresden wie die Frauenkirche. Die Stadtverwaltung wird unabhängig von der Rechtsform das ihr Mögliche tun, damit das politische Straßenfest auch in diesem Jahr stattfinden kann. Unsere Ämter und Beschäftigten stehen bereit, den CSD dabei zu unterstützen – sollte das gewünscht sein“, erklärte Hilbert.

CSD Dresden

dpa