Mord an Chemnitzer Arzt
Urteil zu Mord an Chemnitzer Kardiologen rechtskräftig

Der BGH hat die Revisionen der Angeklagten verworfen. (Archivbild) Foto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa
Der BGH hat die Revisionen der Angeklagten verworfen. (Archivbild) Foto
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Ein vermögender Chemnitzer Herzspezialist wird im Schlaf erstochen. Jetzt hat der Bundesgerichtshof über die Verurteilung seiner Ehefrau und zweier Komplizen endgültig entschieden.

Nach dem Mord an einem wohlhabenden Chemnitzer Kardiologen ist die Verurteilung der Ehefrau und eines Komplizenpärchens zu lebenslanger Haft rechtskräftig. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat die Revisionen aller drei Angeklagten in den wesentlichen Punkten verworfen. Die Überprüfung des Urteils habe keine Rechtsfehler zu ihrem Nachteil ergeben, teilte der BGH mit. 

Das Landgericht Chemnitz hatte die Witwe, eine Sprechstundenhilfe und deren Partner wegen eines heimtückischen Mordes aus Habgier schuldig gesprochen. Demnach setzten die drei im März 2024 einen gemeinsamen Tatplan um. Der 69 Jahre alte Mediziner wurde im Schlaf erstochen. Die Angeklagten wollten nach Überzeugung des Gerichts an sein Geld kommen. Alle drei sind Deutsche. Ihre Rechtsanwälte hatten im Prozess in Chemnitz auf Freispruch plädiert. 

Der BGH sah nur in einem kleinen Teil des Urteils Nachbesserungsbedarf. Dabei ging es um eingezogene Vermögenswerte. Damit muss sich das Landgericht Chemnitz noch einmal neu befassen.

dpa