Patientenakte Elektronische Patientenakte startet in Sachsens Praxen

Zum Start der elektronischen Patientenakte sind bei den meisten Praxen in Sachsen die technischen Voraussetzungen gegeben. (Symb
Zum Start der elektronischen Patientenakte sind bei den meisten Praxen in Sachsen die technischen Voraussetzungen gegeben. (Symbolbild) Foto
© Daniel Karmann/dpa
Mehr als 90 Prozent der Praxen in Sachsen sind technisch auf die elektronische Patientenakte vorbereitet. Wie Ärzte und Patienten von der ePA profitieren – und welche Hürden es noch gibt.

Zum verpflichtenden Start der elektronischen Patientenakte (ePa) sind die technischen Voraussetzungen dafür bei den meisten Praxen in Sachsen nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) gegeben. Nach aktuellen Zahlen wurden bis zum 1. Oktober 2025 mehr als 90 Prozent der Softwareanbieter das ePA-Modul für die Praxen bereitgestellt, wie es auf Anfrage hieß. Weitere sollen folgen.

Ärztinnen und Ärzte sind ab 1. Oktober verpflichtet, die elektronische Patientenakte zu nutzen und neue Diagnosen und Befunde in der E-Akte abzulegen. Die ePA soll etwa den Dokumentenaustausch zwischen verschiedenen Arztpraxen oder mit Apotheken erleichtern. Die ePA soll Patientinnen und Patienten ein Leben lang begleiten können. Indem sie Befunde, Laborwerte oder Angaben zu Medikamenten zentral bündelt, soll sie zu besseren Behandlungen beitragen.

Generell können Ärzte die ePA befüllen und einsehen, auch wenn Patienten sie nicht aktiv nutzen. Beim Einstecken der Versichertenkarte am Anmeldetresen erteilt man ein Zugriffsrecht standardmäßig für 90 Tage. Patienten können sich in ihre ePA einloggen, müssen es aber nicht. Nur wenn man es tut, kann man aber online festlegen, welche Ärzte welche Daten sehen können und was nicht. 

In Sachsen gehört in einigen Praxen die ePA bereits zum Behandlungsalltag, andere Praxen organisieren gerade die Nutzung der ePA im Praxisbetrieb, wie die KV weiter mitteilte. "Aktuell erhalten wir in der KV Sachsen eine steigende Anzahl von Rückfragen zur ePA, was auf eine intensive Auseinandersetzung der Praxen mit dem Thema hindeutet." Im Freistaat gibt es nach Angaben der KV 6.946 Praxen mit kassenärztlicher Zulassung.

Es sei in den vergangenen Monaten aber auch immer wieder zu technischen Ausfällen gekommen. In diesen Zeiten kann die ePA durch die Praxen nur eingeschränkt genutzt werden. Zudem bestehen noch qualitative Unterschiede in der Umsetzung durch die einzelnen Anbieter der Praxisverwaltungssysteme.

Die Rückmeldungen aus der Ärzteschaft in Bezug auf die ePa seien unterschiedlich, wie die KV berichtete. Einige Praxen sprachen von einem zeitlichen Mehraufwand, andere sahen durch die elektronische Patientenakte bereits erste Mehrwerte. Diese seien zusätzliche Informationen im Rahmen des Anamnesegespräches, weil Befunde mitbehandelnder Kollegen in der ePA verfügbar seien und somit Doppeluntersuchungen vermieden werden können.

dpa