AfD-Landtagsfraktion in Stuttgart scheitert mit Klage gegen Richterwahl
Die Landtagsfraktion der AfD in Baden-Württemberg ist vor dem Verfassungsgerichtshof in Stuttgart mit einer Klage gegen die Nachwahl eines Richters gescheitert. Ihr steht kein alleiniges Vorschlags- und Benennungsrecht zu, das die Freiheit der Wahl durch den Landtag einschränken könnte, wie der Gerichtshof in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschied. Der Posten musste nachbesetzt werden, nachdem eine von der AfD vorgeschlagene und vom Landtag gewählte Laienrichterin gestorben war. (Az. 1 GR 105/24)