Mündliche Verhandlung
Verfassungsgericht prüft NRW-Sondervermögen für Ukraine

Barbara Dauner-Lieb, Präsidentin des NRW-Verfassungsgerichtshofes, verhandelt heute zum Thema Sondervermögen nach dem russischen
Barbara Dauner-Lieb, Präsidentin des NRW-Verfassungsgerichtshofes, verhandelt heute zum Thema Sondervermögen nach dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine. (Archivbild) Foto
© Guido Kirchner/dpa

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Milliardenhilfen nach dem russischen Angriff auf die Ukraine – doch sind die Extra-Schulden überhaupt verfassungskonform? SPD und FDP stellen das Krisenbewältigungsgesetz auf den Prüfstand.

Der Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen verhandelt heute (10.30 Uhr) über eine Klage der Landtagsfraktionen von SPD und FDP. Die Abgeordneten wollen in Münster überprüfen lassen, ob das sogenannte NRW-Krisenbewältigungsgesetz durch die Landesverfassung gedeckt ist. Mit dem Gesetz hatte der Landtag im Dezember 2022 mit den Stimmen der Regierungsparteien CDU und Grünen dem Finanzministerium Kredite bis zu 5 Milliarden Euro bewilligt, um die Folgen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine stemmen zu können. 

Mit den als Ukraine-Sondervermögen bezeichneten neuen Schulden wurden später über den NRW-Haushalt 102 Maßnahmen in Höhe von 3,07 Milliarden Euro finanziert - jeweils nach Zustimmung durch den Landtag. Dennoch sehen die Kläger das dem Landtag zustehende Budgetrecht durch das Sondervermögen beeinträchtigt. Regierung und Landtag dagegen vertreten die Auffassung, dass die Maßnahme ausdrücklich durch die Landesverfassung gedeckt ist. 

Eine Entscheidung wird der Verfassungsgerichtshof nach der mündlichen Verhandlung noch nicht verkünden, sondern dazu noch einen Termin nennen.

dpa