Die umstrittene Klimastiftung Mecklenburg-Vorpommerns muss die Namen der Unternehmen nennen, die von ihr zur Unterstützung der Ostseepipeline Nord Stream 2 beauftragt wurden. Wie das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag in Karlsruhe auf Anfrage bestätigte, nahm es die Verfassungsbeschwerde der Stiftung nicht zur Entscheidung an. Zuvor hatten das Landgericht Schwerin und in der Berufung im Juli das Oberlandesgericht Rostock die Stiftung verpflichtet, der Presse Auskunft zu erteilen.