Einnahmen durch Windräder Kommunen verdienen an Windstrom - bald mehr?

Windräder bringen Geld in kommunale Kassen (Illustration) Foto: Uwe Anspach/dpa
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Thüringen hat ein Gesetz, nach dem Städte und Gemeinden einen Obolus erhalten, wenn sich Windräder in ihrem Umkreis drehen. Die ersten profitieren davon - und es sollen mehr werden.

Neue Windräder sind oft umstritten - inzwischen tragen erste Anlagen aber zur Aufbesserung der Kommunalfinanzen in Thüringen bei. In die Kassen von etwa 40 Gemeinden im Freistaat fließen Einnahmen aus Windstrom, wie das Thüringer Energieministerium in Erfurt auf dpa-Anfrage mitteilte. In ihrem direkten Umfeld seien seit der Verabschiedung des Windbeteiligungsgesetzes etwa 20 Windenergieanlagen errichtet oder durch leistungsfähigere ersetzt worden. 

Die Betreiber der Anlagen müssen an die Kommunen nach dem Gesetz bisher 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde Strom zahlen. Dieser Anteil solle steigen, kündige Energieminister Tilo Kummer an. 

Kummer stellt mehr Geld für Kommunen in Aussicht 

Er plane, "die kommunale Beteiligung an Windkraftprojekten zu erhöhen und diese auf Photovoltaik-Freiflächen auszudehnen", sagte der BSW-Politiker. "Die Menschen sollen direkt von der vor Ort erzeugten Energie profitieren." Wie hoch der kommunale Anteil künftig ausfallen wird, werde noch geprüft. Dabei sollen Erfahrungen auch aus anderen Bundesländern genutzt werden. Nach Angaben von Kummer ist eine Ausnahmeregelung für energieintensive Unternehmen vorgesehen.

Für die Anlagen, die seit Inkrafttreten des Gesetzes in Betrieb gingen, beliefen sich die Zahlungen an die Kommunen nach Schätzungen des Ministeriums auf etwa eine halbe Million Euro jährlich. 

Genehmigungsverfahren für 123 Windräder 

Nach Angaben des Ministeriums drehen sich in Thüringen 877 Windenergieanlagen. Das sei der Stand Ende September gewesen - eine Gesamtzahl für 2025 liege noch nicht vor. Für 48 weitere Anlagen seien Genehmigungen erteilt worden. 

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Hinzu kämen 22 Fälle, in denen Anlagen durch leistungsfähigere ersetzt werden - das sogenannte Repowering. Für 123 neue Anlagen liefen die Genehmigungsverfahren. 

Beteiligungspflicht seit 2024

Kommunen könnten durch die Verpachtung von Flächen für Windenergieanlagen profitieren oder durch die Beteiligung am erzeugten Strom nach dem Gesetz von Juni 2024. Es besagt, dass die Betreiber von Anlagen, die sich im Umkreis von 2.500 Metern von Kommunen befinden, einen Obolus von 0,2 Cent pro Kilowattstunde zu entrichten haben. Die Beteiligung werde auf die Kommunen im Umkreis entsprechend ihres Flächenanteils verteilt.

Ein Windpark mit acht Anlagen könnte Kommunen beispielsweise rund 220.000 Euro jährlich einbringen, errechnete das Ministerium. Bei einer Sechs-Megawatt-Anlage seien es geschätzte 28.000 Euro pro Jahr.

dpa