Zehntausende Grundschüler in Thüringen besuchen ein Hortangebot. Von den 80.924 Kindern, die am Stichtag 1. März 2025 die Grundschule besuchten, waren 70.475 Kinder auch in außerunterrichtlicher Betreuung. Das geht aus Daten des Landesamts für Statistik hervor.
Je nach Klassenstufe nimmt demnach der Anteil der Kinder in der Betreuung nach dem regulären Unterricht ab: Bei Erstklässlern lag die Quote bei 90,7 Prozent, bei den Schülern der vierten Klassen war der Anteil bei 79,9 Prozent.
Kinder der vier Klassenstufen haben einen gesetzlichen Anspruch auf außerunterrichtliche Bildung, Betreuung und Förderung in einem Schulhort. Der Besuch ist freiwillig, Eltern zahlen in der Regel dafür eine Gebühr. Die Betreuungszeit beträgt von Montag bis Freitag täglich jeweils maximal zehn Stunden unter Anrechnung der Unterrichtszeit.