Das Landgericht München I hat die Ehre aller Waidmänner gegen Kritiker der Jagd verteidigt. Die Richter befanden, dass der Präsident des Landesjagdverbandes Bayern, Jürgen Vocke, von Tierschützern nicht mehr "Lusttöter" genannt werden darf. Das Gericht hat auf Antrag des CSU-Landtagsabgeordneten und früheren Finanzrichters dem Sprecher der Initiative zur Abschaffung der Jagd durch einstweilige Verfügung die strittige Bezeichnung untersagt. Sie überschreite die Grenzen der freien Meinungsäußerung und sei ehrverletzend, begründete Richter Matthias Bühring die Entscheidung.
Der beklagte Studiendirektor und Biologe hatte auf einem Flugblatt gefragt: "Ist der Landtagsabgeordnete Vocke ein Lusttöter?" Der Verbandspräsident habe selbst zugegeben, "aus Lust Tiere zu töten", hieß es in dem Text. Dabei bezog sich der Biologe auf ein Zitat Vockes, die Jagd sei "nicht nur Dienst und Pflicht, sie ist Passion". Die Schlussfolgerung, "aus Lust Tiere zu töten", sei als Interpretation gerade noch von der Meinungsfreiheit gedeckt, sagte der Richter, nicht aber die Bezeichnung "Lusttöter".
Jagd bedeute auch Verantwortung für die Natur
Das Urteil entsprach einem Vergleichsvorschlag, den die Streitparteien in der mündlichen Verhandlung aber noch abgelehnt hatten. Dabei war auf beiden Seiten scharf argumentiert worden: Jagd bedeute auch Verantwortung für die Natur, so Vocke und verwahrte sich heftig dagegen, "in die Nähe einer niedrigen Gesinnung gerückt zu werden". Der Sprecher der Jagdgegner warf ihm "Verdrehung der biologischen Fakten" vor, dessen Anwalt prangerte das "niedrige Niveau der Jäger" an.
Im Gerichtssaal zeigten vor dem Münchner Justizpalast etwa 50 Tierschützer ihren Unmut über die Jäger auf Transparenten wie "Stoppt die Lusttöter". Einige traten in Tierkostümen auf, auch der "Problembär" Bruno war dabei.
 
 
 
 
 
 
 
 
