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Auflagen Diese Regeln gelten auf den Weihnachtsmärkten 2021

Adventsstimmung auf dem Lüneburger Weihnachtsmarkt
Nachdem sie letztes Jahr ausfielen, dürfen die Deutschen 2021 wieder über dei Weihnachtsmärkte schlendern. Allerdings gelten mancherorts strenge Regeln.
© Philipp Schulze / DPA
Wegen der Infektionslage blieben die Weihnachtsmärkte 2020 geschlossen – und den Deutschen der traditionelle Bummel vergönnt. In diesem Jahr ist das anders. Unter gewissen Auflagen lässt sich der Glühwein wieder zwischen den Weihnachtsständen genießen.

Dichtes Gedränge zwischen Kinderkarussellen, Glühwein-Buden, Ständen mit weihnachtlichem Schnickschnack und Gebäck: All das fiel im letzten Jahr aus. Bereits Anfang November rief die Regierung den sogenannten "Lockdown light" aus. Kontakte wurden beschränkt, Gastronomen schlossen ihre Lokale und die Weihnachtsmärkte konnten gar nicht erst öffnen. Das ändert sich in diesem Jahr – dem hohen Infektionsgeschehen zum Trotz.

Die Lust, sich ins weihnachtliche Getümmel zu stürzen und die ein oder andere dampfende Punschtasse zu leeren, bleibt unter den Deutschen ungetrübt, wie eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Yougov im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur ergab. Demnach wollen 71 Prozent der Bundesbürger in diesem Jahr "bestimmt" oder "wahrscheinlich" auf einen Weihnachtsmarkt gehen. Nur vier Prozent gaben an, auch in diesem Jahr keinen Weihnachtsmarkt besuchen zu wollen. 18 Prozent der Befragten sagten, dass sie "wahrscheinlich" auf den Bummel am Weihnachtsmarkt verzichten werden.

Um dem Bedarf gerecht zu werden und die Ausfälle aus dem letzten Jahr zu kompensieren, haben manche Märkte besonders früh geöffnet. In Berlin fiel der Startschuss bereits letzten Freitag, andernorts geht es Mitte oder Ende des Monats los. Doch ganz so sorglos, wie vor der Pandemie, wird es auch in diesem Jahr nicht werden. Die Auflagen im Bundesländer-Überblick:

Schleswig-Holstein: Im Freien wird empfohlen, Abstand zu anderen Personen zu halten. Eine Maskenpflicht besteht aber nicht. Allerdings soll die Zahl der Aussteller begrenzt werden. In Innenräumen gilt zudem die 3G-Regel. Mitte November gibt die Landesregierung die neue Corona-Verordnung bekannt – dann folgen auch Details zu den Regeln auf den Weihnachtsmärkten.

In Hamburg sind die Weihnachtsmärkte frei zugänglich. Der Senat überlässt den Veranstaltern die Entscheidung darüber, ob der gesamte Markt unter 2 bzw. 3G stattfinden soll. Der Zugang soll mit Impf- und Testnachweisen kontrolliert werden. Die Gastronomen dürfen selbst darüber entscheiden, ob sie dabei nur Geimpfte und Genesene oder auch getestete Gäste zulassen. Allerdings können Punsch, Glühwein und Co. nur in einem abgegrenzten Bereich konsumiert werden. Unter der 2G-Bestimmung entfallen die Abstandspflichten und die Begrenzung der Personen. Unter einer 3G-Regelung gilt zusätzlich eine Maskenpflicht. Auch Alkohol darf dort nach 22 Uhr nicht mehr verkauft werden.

Mecklenburg-Vorpommern: Gemäß der neuen Landesverordnung können die Weihnachtsmärkte für alle Besucher öffnen – sofern die Abstände eingehalten werden. In Innenräumen gilt zudem eine 3G-Regel. Betreiber der Weihnachtsmärkte müssen ein Hygienekonzept vorlegen. In bestimmten Fällen können die Gesundheitsämter eine Masken- oder Testpflicht auch für den Außenbereich festlegen.

In Niedersachsen setzen die Schausteller auf unterschiedliche Modelle. In Lüneburg hat etwa nur Zugang zum Weihnachtsmarkt, wer geimpft oder genesen ist. In Oldenburg und Hildesheim gilt dagegen die 3G-Regelung. In Städten wie Hannover, Celle und Göttingen werde es zudem Anmelde-Buden geben, wie der "Focus" unter Berufung auf die Schausteller berichtet. Auf kleineren Märkten könne es Einlasskontrollen geben.

Der Bremer Senat will das Gedränge in diesem Jahr entzerren und deshalb die Zahl der Stände um zehn Prozent reduzieren. An den Glühweinbuden soll es mehr Platz geben. Zudem soll vermehrt Sicherheitspersonal eingesetzt werden, um Menschenansammlungen zu verhindern. Die 3G-Regel sei allerdings nicht praktikabel, denn dann müssten – wie in Hamburg – diverse Plätze eingezäunt werden. Deshalb entfallen Zugangsbeschränkungen für alle Volksfeste unter freiem Himmel.

Laut der bis zum 24. November gültigen Landesverordnung in Nordrhein-Westfalen dürfen Veranstaltungen mit über 2500 Besuchern nur unter 3G-Auflagen stattfinden. Die Nachweise sollen von den Veranstaltern strichprobenartig überprüft werden. Auch die Abstände zwischen den Buden sollen vergrößert werden. Eine Maskenpflicht besteht aber nicht. Allerdings wird sie dort empfohlen, wo die Abstände nicht eingehalten werden können. Ob es weitere Verschärfungen gibt, hängt laut dem NRW-Gesundheitsministerium vom weiteren Pandemieverlauf ab.

Nach der neuen Corona-Bekämpfungsverordnung, die am 8. November in Rheinland-Pfalz in Kraft trat, entfallen alle Schutzmaßnahmen für Veranstaltungen unter freiem Himmel. Demnach würden die Abstandsregeln, Kontaktnachverfolgung und die Maskenpflicht für die Weihnachtsmärkte entfallen. Die Kommunen haben sich aber strengere Konzepte überlegt. Einige Märkte sollen deshalb nur für Geimpfte oder Genesene zugänglich sein. In Mainz fallen die Maßnahmen lockerer aus. Dort können sich die Menschen ohne Abstandsgebot, Maskenpflicht oder 3G zwischen den Ständen tummeln.

Auch im Saarland entfallen seit Ende Oktober alle Corona-Beschränkungen bei Außenveranstaltungen. Weihnachtsmärkte können demnach ohne 3G-Regelungen stattfinden. Allerdings können die Veranstalter selbst entscheiden, ob gewisse Hygienemaßnahmen gelten sollen.

Das Land Baden-Württemberg hat sich gemeinsam mit den Kommunalen Landesverbänden darauf verständigt, dass Weihnachtsmärkte unter gewissen Auflagen in diesem Jahr stattfinden können. Abhängig von der aktuellen Warnstufe können Getränke und Speisen unter 3 oder 2G-Auflagen konsumiert werden. Die Nachweise werden kontrolliert. Wer nur zwischen den Warenständen bummeln möchte, braucht keinen Impf-, Test- oder Genesenennachweis. Allerdings besteht überall eine Maskenpflicht, da der Abstand nicht eingehalten werden kann.

Auf den bayerischen Weihnachtsmärkten gilt laut dem Wirtschaftsministerium keine generelle 3G- oder Maskenpflicht. Areale müssen zudem nicht umzäunt werde. Stattdessen müssen die Veranstalter ein Schutzkonzept vorlegen. Der Mindestabstand soll eingehalten werde, gleichzeitig sollen die Besucher zwischen den Ständen gelotst werden. In Innenbereichen gilt die Maskenpflicht.

In Thüringen wurde bereits der historische Weihnachtsmarkt auf der Wartburg abgesagt. Man möchte die aktuelle Situation um Covid-19 nicht durch große Menschenansammlungen befeuern, hieß es am Dienstag von der Wartburg-Stiftung in Eisenach. Angesichts der Regelungen und Einschränkungen lasse sich der Weihnachtsmarkt mit tausenden Gästen aus Thüringen und ganz Deutschland auch nicht in gewohnt stimmungsvoller Weise umsetzen. Die Stadt Eisenach selbst gab am Dienstag bekannt, dass der Weihnachtsmarkt in der Innenstadt stattfinden soll. Man werde nur Geimpfte und Genesene einlassen, bei Kindern und Jugendlichen reiche ein Schnelltest. Der Marktplatz werde umzäunt und die Anzahl der Stände reduziert.

In Hessen entscheiden die Städte über die Auflagen auf den Weihnachtsmärkten –von Abstandsgeboten bis zur 2G-Regel an überdachten Ständen oder in Hütten. In Frankfurt arbeitet man noch an dem Hygienekonzept.

Sachsen verzeichnet aktuell bundesweit die höchsten Infektionszahlen. Trotzdem setzt der Tourismusverband Dresden darauf, dass etwa der traditionsreiche Striezelmarkt in der sächsischen Landeshauptstadt stattfinden wird. Nach den jüngsten Verordnungen der Landesregierung sollen alle Weihnachtsmärkte ohne Kontaktnachverfolgung und 3G-Auflagen stattfinden können.

Sachsen-Anhalt gehört ebenfalls zu den Bundesländern, die besonders stark von der Pandemie betroffen sind. Trotzdem hält die Landesregierung an den Plänen für das Weihnachtsgeschäft fest. Weihnachtsmärkte sollen gemäß der neuen Corona-Landesverordnung als Sondermärkte gelten, soll heißen: Es gilt eine Maskenpflicht, sofern der Mindestabstand von 1,50 Meter nicht eingehalten werden kann. Auf Einlasskontrollen unter 2 oder 3G-Auflagen wollen die Veranstalter laut MDR aber verzichten.

Brandenburg: Wegen der aktuellen Corona-Lage hat sich der Verwaltungsstab in Potsdam dazu entschieden, dass es in diesem Jahr keine Weihnachtshütten auf der Brandenburger Straße geben wird. Auf dem Luisenplatz soll ein Areal abgezäunt werden. Dort haben nur Geimpfte und Genesene Zutritt. Die Nachweise werden kontrolliert. Auch auf dem Bassinplatz soll es einen umzäunten Weihnachtsmarkt unter 2G-Regelung geben.

In der Landeshauptstadt Berlin gilt die 2G-Regel auf den Weihnachtsmärkten. Ausgenommen davon sind Kinder unter 12 Jahren – sofern sie einen negativen Testnachweis erbringen. Dafür entfallen Abstands- und Maskenpflicht sowie die Personenbegrenzung.

Quellen: NDR, hamburg.de, "Nordkurier", Regierungsportal Mecklenburg-Vorpommern, "Focus", buten un binnen, SWR, "Saarbrücker Zeitung", Baden-Württemberg.de, Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, LR online, MDR, Potsdam.de, berlin.de, mit Material von DPA

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