Ein Österreicher machte aus seiner Liebe zu Pornos kein großes Geheimnis. Zu jeder Tages- und Nachtzeit sollen bei im Sexfilme in der Wohnung gelaufen sein. Das berichtet österreichische Zeitung "Die Presse". Dem Bericht zufolge hat der Mann, neben stundenlanger lauter Musik, genauso laut Pornofilme konsumiert. Auch mehrere Ermahnungen, die Nacktfilme doch bitte leiser zu stellen, habe der Mann ignoriert.
Schlafstörende Pornografie zum Leid der Nachbarn
Die Lautstärke, in der er die Filme laufen ließ, war so hoch, dass seine Nachbarn sich davon derart massiv gestört fühlten, dass sie teilweise nicht mehr in Ruhe schlafen konnten.
Der Mieter hatte dem Bericht zufolge auch keine Einsicht gezeigt, als er vom Vermieter ermahnt wurde. Selbst nach Einleitung des Räumungsverfahrens habe er sein Verhalten nicht geändert. Dies hätte ihm laut österreichischem Mieterschutzverband noch vor der Räumung bewahren können, denn "wenn der gekündigte Mieter sein unleidliches Verhalten nach Zustellung der Aufkündigung einstellt, ist diese Verhaltensänderung bei der Beurteilung des Gesamtverhaltens mit zu berücksichtigen und kann bei Vorliegen einer positiven Zukunftsprognose zur Klagsabweisung führen“, wird auf dessen Website erklärt. Er wehrte sich aber gegen eine Räumung mit dem Argument der besonderen "Hellhörigkeit" des Hauses, was einstweilen erfolglos blieb.
Gericht bestätigt: "Unleidliches" Verhalten
Ob jedoch das Verhalten des Mannes Grund genug bot, ihm rechtmäßig kündigen zu dürfen, wurde in erster Instanz noch nicht endgültig geklärt. Im Folgenden wehrte er sich gegen den Entscheid vor dem Obersten Gerichtshof. Unter anderem verlangte er ein bautechnisches Gutachten für das Verfahren, um zu klären, ob nicht doch die baulichen Zustände des Hauses für die Lärmentwicklung ursächlich gewesen sein könnten. Dem wurde jedoch nicht entsprochen. Laut dem Oberstem Gerichtshof stellt die Nichtentsprechung auch keinen Verfahrensmangel dar.
So hielt sich auch das Verständnis für ihn in dieser Instanz in Grenzen. Der zuständige Richter stufte das Verhalten des Mannes abermals als "unleidlich" ein. Nun muss er endgültig aus der Wohnung ausziehen.
