Seit Jahrzehnten gehört der Satz zu jeder Medikamentenwerbung – und ist längst zum geflügelten Wort geworden: "Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker." Ab dem 27. Dezember müssen sich Werbetreibende sowie Verbraucherinnen und Verbraucher umgewöhnen, denn der Werbehinweis wird geändert.
Im vergangenen Juni beschloss der Bundestag die Änderung des Heilmittelwerbegesetzes, das den Passus bei Medikamentenwerbung außerhalb von Fachkreisen vorschreibt. In Zukunft lautet der Hinweis demnach: "Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke."
Neuer Hinweis in Medikamentenwerbung gleichstellungspolitisch motiviert
Erste Pharmaunternehmen haben bereits in der Übergangsfrist begonnen, ihre Werbespots entsprechend umzustellen. Im Gesetzgebungsprozess hatte es von mehreren Seiten Kritik an der neuen Formulierung gegeben. Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie bewertete die neue Satzkonstruktion beispielsweise als "sperrig".
Im Gesetzentwurf vom Februar begründete das Bundesgesundheitsministerium die Änderung damit, dass mit ihm "gleichstellungspolitischen Aspekten Rechnung getragen werden" solle.
Der Ursprung des Hinweises liegt in den 1990er Jahren, berichtet die "Pharmazeutische Zeitung". Damals sollte demnach eigentlich Medikamentenwerbung generell verboten werden. Es sei dann vorgeschrieben worden, dass alle Pflichtangaben aus den Packungsbeilagen auch in der Werbung präsentiert werden mussten – kaum leistbar in einem Werbespot. Am Ende der Diskussionen stand der Satz. "Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker." Er hielt sich in dieser Form fast 34 Jahre lang.
Anmerkung der Redaktion: Dieser Artikel erschien erstmals am 15. Dezember 2023.
Quellen: Bundesministerium für Gesundheit, "Pharmazeutische Zeitung", Nachrichtenagentur DPA