Shampoo, Duschgel oder Gesichtscreme: Kosmetika gibt es viele. Um in die Gunst der Kunden zu kommen, drucken viele Hersteller Werbeaussagen auf ihre Produkte – sogenannte Claims. Je nach Aussage rücken sie das Produkt in ein besonderes Licht, lassen es natürlicher, gesünder oder besonders umweltfreundlich erscheinen. Beliebt sind auch Aussagen, die sich auf Tierwohl beziehen. So geben einige Hersteller an, das Produkt komme gänzlich ohne tierische Inhaltsstoffe aus ("vegan") oder sei nicht an Tieren getestet worden ("ohne Tierversuche").
Allein: Für den Käufer ist in einigen Fällen nicht ersichtlich, wie streng der jeweilige Claim tatsächlich kontrolliert wurde. Auch können einige Werbeaussagen irreführend sein. Ein Beispiel: Produkte mit dem Hinweis "hypoallergen" enthalten zwar keine Stoffe, die bekannterweise häufig zu Allergien führen. Das Produkt kann aber dennoch eine Allergie auslösen – eine hundertprozentige Sicherheit gibt es nicht.
Die Prüfer der Stiftung Warentest untersuchen regelmäßig Kosmetika, auch in Hinblick auf fragwürdige Werbeaussagen. In der aktuellen Ausgabe haben die Tester eine Übersicht mit bekannten Claims zusammengestellt, die häufig auf Zahnpastatuben, Shampoo-Flaschen und Gesichtscremes zu finden sind. Warentest erklärt, warum die Claims kritisch zu sehen sind. Auch irreführende Werbeaussagen werden vorgestellt. Die Fotostrecke oben stellt eine Auswahl vor.
EU-Verordnung zu Kosmetik-Claims lässt viel Spielraum
Kosmetik-Claims sind in einer EU-Verordnung geregelt. Sie gilt seit dem Jahr 2013. Die Werbeaussagen müssen demnach für den durchschnittlichen Endverbraucher "klar und verständlich" sein und eine "fundierte Kaufentscheidung" ermöglichen. Auch müssen die Angaben belegbar sein. Verwendet ein Hersteller etwa den Slogan "Klinisch getestet", muss dieser mindestens eine klinische Studie zu dem Produkt vorlegen können.
Stiftung Warentest kritisiert, dass Tests dieser Art nicht einheitlich geregelt sind. Ob das Produkt etwa an zehn oder 1000 Personen getestet wurde, ist für den Verbraucher nicht ersichtlich. Auch dürften die Kosmetikanbieter vergleichsweise frei formulieren.
Anders sehe das im Lebensmittelbereich aus: Hier müssen gesundheitsbezogene Werbeaussagen "wissenschaftlich belegt und von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) zugelassen werden."