
Stiftung Warentest über Kosmetik-Werbeversprechen: "Augenärztlich getestet"
"Augenärztlich getestet" – so eine Aussage macht sich gut auf Mascaras oder Augencremes, da sie eine hohe Verträglichkeit suggeriert.
Nur: Ob das Produkt an zehn, 100 oder 1000 Personen getestet wurde, bleibt Ermessenssache der Hersteller. Und auch, ob das Ergebnis positiv oder negativ ausfiel, ist für den Verbraucher zunächst nicht ersichtlich. Letztlich besagt der Claim, dass das Produkt getestet wurde. Und dass ein Augenarzt oder eine Augenärztin dabei war.
Die Tests seien "nicht einheitlich geregelt" und Produkte mit dem Claim "nicht garantiert verträglich", schreibt Warentest. "Auch augenärztlich auf Verträglichkeit geprüfte Kosmetika können vereinzelt Juckreiz oder Rötungen verursachen."
Nur: Ob das Produkt an zehn, 100 oder 1000 Personen getestet wurde, bleibt Ermessenssache der Hersteller. Und auch, ob das Ergebnis positiv oder negativ ausfiel, ist für den Verbraucher zunächst nicht ersichtlich. Letztlich besagt der Claim, dass das Produkt getestet wurde. Und dass ein Augenarzt oder eine Augenärztin dabei war.
Die Tests seien "nicht einheitlich geregelt" und Produkte mit dem Claim "nicht garantiert verträglich", schreibt Warentest. "Auch augenärztlich auf Verträglichkeit geprüfte Kosmetika können vereinzelt Juckreiz oder Rötungen verursachen."
© PeopleImages / Getty Images