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Neue Testverordnung ab heute Die schnellen Corona-Antigentests kommen – wer nun getestet wird

Coronavirus: Medizinisches Personal nimmt einen Abstrich für einen Test
Antigentests auf das Coronavirus sollen künftig vor allem dem Fremdschutz dienen – und verhindern, dass sich besonders gefährdete Personengruppen mit dem Virus anstecken. Wie beim PCR-Test braucht es dafür einen Nasen-Rachenabstrich.
© ROBINUTRECHT/ / Picture Alliance
Antigentests auf das Coronavirus sollen Risikogruppen künftig noch besser schützen. Vor allem in Pflegeheimen und Kliniken könnten sie viel Gutes bewirken. Gängige PCR-Tests oder Hygieneregeln werden sie aber nicht ersetzen.

Besuche in Pflegeheimen oder Kliniken sind derzeit eine heikle Sache. Angesichts steigender Fallzahlen will niemand das Coronavirus in derart sensible Bereiche einschleppen. Dass Menschen schon ansteckend sein können, bevor erste Symptome auftreten, erschwert die Sache zusätzlich. Ein PCR-Test im Vorfeld eines Besuches macht aber aus mehreren Gründen keinen Sinn: Zum einen, weil mehrere Tage vergehen können, bis das Ergebnis vorliegt und sich der Besucher in der Zwischenzeit anderweitig angesteckt haben könnte. Zum anderen, weil dringend benötigte Ressourcen für kranke Patienten oder medizinisches Personal gebunden würden, sobald symptomlose Menschen ohne konkreten Verdacht auf eine Infektion getestet werden. Mit aktuell mehr als einer Millionen PCR-Tests in der Woche arbeiten die Labore in Deutschland ohnehin auf Anschlag.

Mit Blick auf Herbst und Winter hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn die Teststrategie in der Corona-Pandemie nun zum dritten Mal überarbeitet. Die Neuerungen treten heute in Kraft und sehen unter anderem schnelle Antigentests in Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen vor. Hochinfektiöse Besucher ohne Symptome, bei denen der Test anschlägt, könnten so schon an der Türschwelle kehrtmachen. Und auch Pflegekräfte, medizinisches Personal, Heimbewohner sowie Personal in Arztpraxen sollen von nun an regelmäßig mit den sogenannten Point-of-Care-Tests getestet werden, sofern sie keine Symptome haben. Dasselbe gilt für Personal und Patienten in Krankenhäusern.

Anders als die Polymerase-Kettenreaktion (PCR) basiert der Antigen-Schnelltest nicht auf dem Nachweis von Viren-Erbgut, sondern auf bestimmten Sars-CoV-2-Eiweißen. In beiden Fällen braucht es einen Abstrich, der von geschultem medizinischem Personal genommen wird. Ein Vorteil der Schnelltests ist, dass sie direkt vor Ort ein Ergebnis anzeigen und das auch relativ zügig binnen 15 Minuten. Besonders effektiv arbeitet der Test bei einer hohen Viruslast, also dann, wenn die Person mit hoher Wahrscheinlichkeit auch hochansteckend ist. Dies ist in der Regel kurz vor Beginn der Symptome oder um den Symptombeginn der Fall. Die neuen Antigentests arbeiten zwar weniger genau als ein PCR-Test, können aber Menschen identifizieren, die mit hoher Wahrscheinlichkeit als Überträger des Virus in Frage kommen. Sie dienen in erster Linie dem Fremdschutz und sollen verhindern, dass sich besonders gefährdete Personengruppen mit dem Coronavirus anstecken – oder es gar zu einem Ausbruch in Pflegeheimen oder Kliniken kommt.

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Die üblichen Schutzmaßnahmen wie Abstandhalten oder das Tragen von Masken dürfen bei einem negativen Antigentest dennoch nicht weggelassen werden. Ein negatives Ergebnis schließt nicht aus, dass die Person nicht doch mit dem Virus infiziert ist – womöglich ist die Viruslast nur nicht groß genug, sodass der Test anschlägt. Antigentests sollten daher vielmehr als weitere Schutzbarriere für besonders gefährdete Personengruppen verstanden werden. 

PCR-Test bleibt wichtig

Goldstandard in der Diagnostik bleibt nach wie vor der PCR-Test, der eine Infektion mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ausschließen oder bestätigen kann und schon bei geringen Virusmengen anschlägt. Er soll künftig weiterhin bei Patienten mit einschlägigen Corona-Symptomen zum Einsatz kommen – also immer dann, wenn es darum geht, eine Diagnose zu stellen. Auch Menschen mit positivem Antigentest sollten das Ergebnis via PCR bestätigen lassen. 

Auch für diese Personengruppen empfiehlt das Robert Koch-Institut (RKI) einen PCR-Test:

  • Menschen, die Kontakt zu einem bestätigten Covid-19-Fall hatten, zum Beispiel, weil sie im gleichen Haushalt leben, mindestens 15-minütigen Kontakt hatten oder über die Corona-Warn-App gewarnt wurden
  • Für Personal, Patienten und Bewohner von Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen, wenn es zu einem Ausbruch kam
  • Für Personen in Einrichtungen wie Kitas, Schulen und Asylbewerberheimen, wenn es zu einem Ausbruch kam
  • Für Menschen, die in eine Klinik oder Pflegeeinrichtung aufgenommen werden, oder vor ambulanten Operationen
  • Für Personal in Arztpraxen bei einem Ausbruch
  • Für Einreisende aus Risikogebieten

Quelle: Robert Koch-Institut (RKI) / Science Media Center

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