Prozess in Atlanta
Mann klaut Musik von Beyoncé und muss dafür ins Gefängnis

Beyonce trägt bei der Met-Gala ein ausladendes Diadem
Die Datenträger mit der unveröffentlichten Musik von Beyoncé sind bis heute nicht sichergestellt worden
© Evan Agostini / Picture Alliance

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Wegen des Diebstahls unveröffentlichter Beyoncé-Musik wurde ein 41-Jähriger nun zu zwei Jahren Haft verurteilt. Er gestand die Tat noch vor Beginn seines Prozesses.

Ein Autoaufbruch in einem Parkhaus von Atlanta hat ein juristisches Nachspiel mit Gefängnisstrafe: Ein Mann, 41, wurde zu zwei Jahren Haft verurteilt, weil er im Sommer 2025 in einen Mietwagen eingebrochen war und dabei Festplatten mit unveröffentlichtem Musikmaterial von Beyoncé, 44, gestohlen hatte. Das bestätigte das Büro des Staatsanwalts des Fulton County der BBC. Zusätzlich zur Gefängnisstrafe verhängte der Richter drei Jahre Bewährung.

Laptops, Luxuskleidung und persönliche Daten von Beyoncé

Der Einbruch ereignete sich am 8. Juli 2025 – kurz bevor Beyoncé ihre viertägigen Show-Abende im Rahmen ihrer „Cowboy Carter“-Tour im Mercedes-Benz-Stadium in Atlanta begann.

Der Beschuldigte brach offenbar zufällig in einen Jeep Wagoneer ein, den Beyoncés Choreograf Christopher Grant und Tänzer Diandre Blue gemietet hatten. Als die beiden zu ihrem Fahrzeug zurückkehrten, fanden sie die hintere Scheibe eingeschlagen und ihr gesamtes Gepäck war verschwunden. Grant und Blue gaben bei der Polizei an, dass aus ihrem Wagen unter anderem zwei Laptops, Kopfhörer, hochwertige Kleidung sowie die besagten Festplatten entwendet wurden.

Der Mann bekannte sich noch vor Beginn seines Prozesses für schuldig – die Geschworenenwahl hatte bereits am Montag begonnen. Er gestand Anklagepunkte wie das unbefugte Betreten eines Fahrzeugs sowie Hausfriedensbruch. Sein Anwalt erklärte vor Gericht, sein Mandant hoffe auf „eine Zukunft, in der er auf ehrlichem Weg Geld verdienen und ein Teil der Gesellschaft“ sein könne.

Seit seiner Festnahme im August 2025 saß der Täter bereits in Untersuchungshaft. Als Teil des Urteils wurde ihm außerdem untersagt, die Geschädigten zu kontaktieren oder das Parkhaus aufzusuchen, in dem der Diebstahl stattfand. Die Festplatten mit dem unveröffentlichten Beyoncé-Material sollen laut Sender bis heute nicht sichergestellt worden sein.

SpotOnNews
lhi

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