"Krasser Kebab" "Erkan & Stefan" scheitern mit absurder Klage

Die Komiker "Erkan & Stefan" haben kein Monopol auf den typischen Sprachstil türkischstämmiger Jugendlicher. Das Duo scheiterte mit einer Klage gegen eine in "türkdeutschen" Stil gehaltenen Fastfood-Werbung.

"Erkan & Stefan" sind mit einer skurrilen Klage gescheitert. Das Komikerduo hatte eine Schnellimbiss-Kette in Österreich verklagt, die einen Kebab-Burger und Onion Rings (Zwiebelringe) mit dem Begriff "krasser Kebab" und einer Goldkette bewarben. "Erkan & Stefan" vertreiben ihrerseits ein "Dönertier" aus Plüsch in Form eines Döner-Spießes.

Kein Anlass für Schadenersatz

Die Komiker sahen in der Kebab-Werbung eine Ausnutzung ihrer Imagemerkmale, mit denen sie als "Erkan & Stefan" bekannt wurden. Das Landgericht sah aber weder einen Anlass für Schadenersatz noch für ein Verbot künftiger Werbung mit Doppelgängern oder Stimmdoppelgängern der Komiker. "Erkan & Stefan" könnten sich nicht zugute halten, als einzige mit klischeehaften Accessoires wie Mütze, Oberlippenbart und Goldkette türkisch-deutsche Sprach-Comedy zu betreiben. Bildnisse und Stimmen der beiden seien in der Werbung nicht verwendet worden, die engagierten Schauspieler seien den Klägern auch nicht annähernd ähnlich gewesen.

Erben von Marlene Dietrich und von Heinz Erhardt hätten zwar in Fällen Recht bekommen, in denen auch nur den Künstlern ähnliche Werbefiguren und -stimmen verwendet wurden. In beiden Fällen seien die Bezüge jedoch wesentlich stärker gewesen, beschieden die Richter. Heinz Erhardt etwa habe gerade durch die nur ihm eigene sprachliche Darstellung bundesweite Bekanntheit erlangt. "Erkan & Stefan" hätten aber gerade keinen eigenen Sprachstil entwickelt, sondern die Verwendung der deutschen Sprache durch türkischstämmige Jugendliche in parodistischer Form aufgegriffen.

DPA

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