Ein Verfahren gegen Oliver Pocher wegen übler Nachrede ist gegen Zahlung einer Geldauflage vorläufig eingestellt worden. Das ist das Ergebnis eines Prozesses vor dem Kölner Amtsgericht. Der Comedian soll 15.000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen zahlen. Darauf einigten sich Pocher, die Staatsanwaltschaft und das Gericht in einem Rechtsgespräch.
Pocher war wegen Äußerungen in zwei Videos aus dem Jahr 2020 angeklagt. In seinem Format "Bildschirmkontrolle" hatte er behauptet, dass sich die Influencerin Anne Wünsche positive Beiträge für ihr eigenes Social-Media-Tun erkauft habe – darunter 96.000 Herz-Emojis. Pocher soll sich auf Belege und Aussagen eines Informanten verlassen haben, ohne dessen Angaben zu überprüfen.
Anne Wünsche forderte Schadenersatz von Oliver Pocher
Pochers Verteidiger sagte, sein Mandant habe die Behauptungen bedauerlicherweise nicht ausreichend nachrecherchiert. Der Comedian stimmte der Einstellung des Prozesses zu: "Bitte einfach beenden", sagte er vor Gericht.
Durch die Einstellung nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung wird laut Gericht eine unverhältnismäßig lange Verfahrensdauer abgekürzt. Pocher gilt damit nicht als vorbestraft.
Bereits Ende November hatte Wünsche in einem Zivilprozess vor dem Hamburger Landgericht einen Teilerfolg gegen den Comedian erzielt. Laut Urteil darf Pocher seine früheren Aussagen zu angeblich gekauften Followern und Likes nicht wiederholen. Bei einem Verstoß müsste er ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro zahlen. Eine Schadenersatzforderung Wünsches wies das Gericht jedoch ab.