Vor Kurzem hat ein Londoner Gericht Boris Becker für bankrott erklärt. Der ehemalige Tennisspieler widersprach. In einem Interview mit der "Süddeutschen Zeitung" versicherte er: "Ich bin weder zahlungsunfähig noch pleite." Der Unternehmer und frühere Geschäftspartner von Boris Becker, Dr. Hans-Dieter Cleven, scheint diesen Beteuerungen allerdings keinen Glauben zu schenken. Er verlangt die Rückzahlung von 40 Millionen Schweizer Franken (umgerechnet ca. 36,5 Millionen Euro) und will seine Forderungen in dem Insolvenzverfahren in England geltend machen.
In einer Pressemitteilung erklärte Cleven: "Nachdem kürzlich das Urteil eines Londoner Insolvenzgerichtes öffentlich bekannt geworden ist, wonach dieses Boris Becker als insolvent erklärt hat, sieht sich der Unternehmer und frühere Geschäftspartner von Boris Becker, Dr. Hans-Dieter Cleven (Zug), gezwungen, seine Forderungen gegenüber Boris Becker auch in diesem Insolvenzverfahren geltend zu machen."
Beckers Anwalt Christian-Oliver Moser reagierte umgehend und teilte mit: "Die Pressemitteilung der Rechtsanwälte von Herrn Dr. Cleven ist aus unserer Sicht der untaugliche Versuch, über öffentlichen Druck eine nicht berechtigte Forderung gegen unseren Mandanten durchzusetzen. Unser Mandant wird sich deshalb zu dieser Thematik auch nicht weiter öffentlich äußern."
Schwere Vorwürfe gegen Boris Becker
Bereits am Tag des Bekanntwerdens der Gerichtsentscheidung im Insolvenzverfahren in London hatte Becker über seinen Anwalt erklären lassen, dass er die Verfügung anfechten werde. "Das Verfahren betrifft ein Darlehen, das Herr Becker binnen eines Monats in voller Höhe zurückgezahlt hätte", hieß es damals in der Mitteilung.
Laut eigener Darstellung hofft nun offenbar auch Cleven, dass Becker seinen Forderungen nachkommen kann. Wörtlich heißt es in seiner Pressemitteilung: "Der nun eingeschlagene Weg von Dr. Cleven stützt sich auch auf die von Boris Becker und seinen Anwälten öffentlich gemachten Aussagen, Boris Becker könne allen Forderungen und den regelmäßigen finanziellen Verpflichtungen voll nachkommen."