Die Staatsanwaltschaft München I will das Bewährungsurteil gegen Boris Becker (34) nicht anfechten. Man werde gegen das Steuer-Strafurteil keine Revision zum Bundesgerichtshof einlegen, teilte ein Sprecher der Behörde am Montag ohne Angabe von Gründen mit.
Becker war am vergangenen Donnerstag wegen Hinterziehung von Steuern in Höhe von rund 1,7 Millionen Euro zu zwei Jahren Bewährungsstrafe sowie 500 000 Euro Geldauflagen verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst ein strengeres Urteil für nötig gehalten und in ihrem Plädoyer vor dem Urteil dreieinhalb Jahre Haft für den früheren Tennisstar gefordert.
»Ich bin froh und erleichtert, dass das Urteil nun auch rechtskräftig wird«, sagte Boris Becker nach Angaben seines Medienberaters Robert Lübenoff zum Revisionsverzicht der Staatsanwaltschaft.