Michael Jackson King of Zuschauer

Sonst steht er auf der Bühne, vor Gericht ist der "King of Pop" nur Zuschauer: Zusammen mit seinen Schwestern Janet und LaToya wohnte Michael Jackson einer hitzigen Anhörung bei.

US-Popstar Michael Jackson ist am Montag in seinem Verfahren wegen Vorwürfen der Kindesmisshandlung erneut vor Gericht erschienen. Gemeinsam mit seinen Eltern, seinen Schwestern Janet und LaToya und seinem Bruder Jermaine wollte er die Aussage von Bezirksstaatsanwalt Tom Sneddon in Santa Maria im US-Staat Kalifornien verfolgen. Der Musiker hätte bei der Anhörung nicht anwesend sein müssen.

"Kraftprobe zwischen Jackson und Sneddon"

Im Mittelpunkt der Befragung stand der Vorwurf von Jacksons Verteidigung, Sneddon habe Beweismaterial illegal an sich gebracht. Sollte dies bestätigt werden, könnte Sneddon nach Angaben von Beobachtern seine wichtigsten Belastungsindizien verlieren. Laurie Levenson vo" der Loyola-Universität bezeichnete die Anhörung als „Kraftprobe zwischen Jackson und Sneddon".

Dem 45-jährigen Sänger wird unter anderem zur Last gelegt, einen Jungen mit Alkohol gefügig gemacht und sexuell misshandelt zu haben. Der Popstar befindet sich gegen eine Kaution von drei Millionen Dollar auf freiem Fuß. Der Beginn des Prozesses wurde auf den 31. Januar festgelegt.

Knapp 100 Fans begrüßen King of Pop

Knapp 100 jubelnde Fans begrüßten den ganz in Weiß gekleideten einstigen "King of Pop", der mit seiner Entourage in einem großen Tourbus vor dem Gericht anreiste. Einige zeigten Plakate mit der Aufschrift «Jackson ist unschuldig». In US-Kommentaren wurde "die öffentliche Konfrontation" als Teil einer "PR-Offensive" bezeichnet, da Jackson eigentlich nicht zu dem von seinen Verteidigern durchgesetzten Gerichtstermin mit dem Staatsanwalt erscheinen musste.

Sneddon hatte im November 2003 das Büro des Privatdetektivs Bradley Miller, der für Jacksons Anwälte arbeitete, durchsuchen und dabei unter anderem ein wichtiges Videoband beschlagnahmen lassen. Der Staatsanwalt beteuerte am Montag, er habe von dem Arbeitsverhältnis nichts gewusst. Mesereau wirft Sneddon vor, er habe mit der Durchsuchung das Vertraulichkeitsprivileg verletzt, das Anwälte und ihre Mandanten sowie die für sie tätigen Ermittler genießen. Jackson hatte zuvor mehrfach erklärt, er sehe sich als Opfer einer von Sneddon angezettelten Verschwörung.

Auf Antrag der Verteidigung sollen die damals beschlagnahmten Gegenstände nicht als Beweismittel bei dem Prozess gegen Jackson zugelassen werden. Mit einem Urteil des Richters sei frühestens in einigen Tagen zu rechnen, glauben Prozessbeobachter. Der Popstar wurde im November festgenommen und befindet sich gegen eine Millionen-Kaution auf freiem Fuß. Zu den Anklagepunkten gehören außer Missbrauch auch Verschwörung zur Kindesentführung. Jackson hat sich in allen Punkten für nicht schuldig erklärt.

AP · DPA
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