Ganz England ist aufgebracht. Beschreibt doch der Amerikaner Christopher Andersen in seiner Biografie »Diana?s Boys« Prinz William als »Sex-Monster«. In dem Buch wird mehrfach behauptet, dass Prinz William »ein unersättlicher Schürzenjäger geworden ist«. Der Prinz ließ die Behauptungen sofort dementieren: »Das Buch entbehrt jeder Grundlage.« Auch will Autor Andersen wissen, wem das Herz Williams gehört - Emilia Erlanger, der Tochter eines Viscounts. Außerdem wird in dem Buch behauptet, der 19-jährige William habe sein freies Jahr zwischen Schulabschluss und Studienbeginn unter anderem zu wilden Sexpartys benutzt.
Der Prinz schweigt und leidet
Trotz aller Spekulationen des Autors über sich und seinen Bruder, Morddrohungen und Alkoholgenuss, sieht Prinz William von einer Verleumdungsklage ab. Denn dann müsste er selbst vor Gericht erscheinen, was für die Royals eine nahezu historischer Präzedenzfall wäre. Der Prinz schweigt und leidet.
Die »Frau im Spiegel« widerspricht in ihrer neuesten Ausgabe einigen Behauptungen des Buches, und befragt Prominente und einen Medienanwalt nach ihrer Meinung zu den Angriffen auf das britische Königshaus.
Frauke Ludowig,
RTL-Moderatorin: »Eine Biografie, deren Schwerpunkthema es ist, einen jungen Mann als Sexmonster darzustellen, wirkt auf mich keinesfalls seriös. Mir scheint da jemand besonders geschäftstüchtig zu sein.«
Prinz Eduard von Anhalt
, Cousin von Prinz William: »Nach Dianas Tod hatten die Medien versprochen, die Ehre der Kinder zu respektieren. Daran sollte sich auch ein Buchautor halten.«
Prinzessin Brigitte von Preußen
, Verwandte der Windsors: »Ich rate allen Betroffenden, sich gegen Lügen und ehrenrührige Behauptungen mit juristischen Mitteln zur Wehr zu setzen.«
Dr. Benedikt Wemmer
von der Kanzlei Brehm & v. Moers in Berlin: »Die aufgestellten Behauptungen verletzen den britischen Thronfolger mehrfach in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Prinz William könnte gegen die geplante deutsche Fassung des Buches wie auch gegen die Weiterverbreitung der Originalversion einen Unterlassungsanspruch geltend machen. Gleichzeitig hat er einen Anspruch auf Geldentschädigung. In Deutschland kann da inzwischen durchaus ein sechstelliger Betrag zugesprochen werden.«