Es mutet wie ganz schwarzer Humor des Schicksals an: Einem Hamburger wird zum zweiten Mal in knapp zwei Jahren sein geliebtes Auto (und nicht irgendeines, sondern ein Saab 900 Turbo – Liebhabern dürfte allein das die Tränen in die Augen treiben) gestohlen. Beim zweiten Mal sogar aus der eigenen Tiefgarage.
Und als wäre das nicht genug: Der Dieb fährt offenbar mit dem geklauten Kult-Auto munter durch Hamburg und beschert dem Besitzer des Wagens auch noch Bußgelder. Wie der Halter am Mittwoch in einem Aufruf bei Facebook vermeldete, erhielt er einen Strafzettel, weil der Wagen in der Innenstadt falsch geparkt wurde. Kann das sein? Hätte der Kontrolleur von Ordnungsamt oder Polizei nicht beim Ausstellen des Strafmandats feststellen müssen, dass er ein geklautes Fahrzeug vor sich hat?
Daten werden beim Ausstellen nicht automatisch abgeglichen
Nein. Ein Sprecher der Polizei Hamburg bestätigte gegenüber dem stern zwar, dass der Wagen vom Halter am 11. Januar 2019 als gestohlen gemeldet wurde. Aber wenn ein Mitarbeiter des zuständigen Landesbetriebs Verkehr oder ein Polizeibeamter das Kennzeichen in sein Gerät eingibt, erfolge nicht automatisch ein Abgleich mit zur Fahndung ausgeschriebenen Fahrzeugen.
Es geht also nicht automatisch die sinnbildliche rote Lampe an. Stattdessen werden nach dem Ende der Schicht, wenn das Gerät ans Netz angeschlossen wird, automatisch die erfassten Bußgeldbescheide an die Halter der erfassten Autos verschickt. Für eine Halterprüfung müssten außerdem aus Datenschutzgründen die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sein, so der Sprecher weiter.
Der unglückliche Besitzer – der für eine Stellungnahme nicht erreicht werden konnte – darf trotzdem hoffen. Sein Post mit dem Aufruf, die Augen offen zu halten, wurde in der Zwischenzeit bei Facebook mehr als 2600 Mal geteilt. Und beim ersten Diebstahl hat er sein Auto ja auch schon zurückbekommen.
Quelle: Facebook