Urteil gefallen
Mann trinkt zu viel Alkohol und stirbt – Bewährungsstrafen für Jugendliche

An einer Hausfassade steht der Schriftzug Justiz Heidelberg
Der Mann hatte rund fünf Promille Alkohol im Blut
© Uwe Anspach / DPA

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Vier Jugendliche haben einen 27-Jährigen dazu gebracht, so viel Alkohol zu trinken, dass er kurz darauf starb. Nun wurden sie wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt.

Sie haben einen 27-Jährigen dazu gebracht, eine tödliche Menge Alkohol zu trinken: Das Landgericht Heidelberg hat vier Jugendliche wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt. Die Bewährungsstrafen für die heute 16- und 17-Jährigen reichen von zwei Jahren bis zu einem Jahr und drei Monaten, wie eine Sprecherin des Gerichts mitteilte. 

Fünf Promille Alkohol im Blut

Der Mann starb laut Anklage im Oktober 2024 drei Tage nach einem Treffen in Eberbach an den Folgen einer Alkoholvergiftung. Die damals 15 und 16 Jahre alten Angeklagten sollen den 27-Jährigen laut Gericht dazu gebracht haben, große Mengen hochprozentigen Alkohols zu trinken. 

Obwohl sie erkannt hätten, dass der Mann die Folgen weiteren Alkoholkonsums nicht mehr einschätzen konnte, hätten sie ihm weiter Alkohol gegeben. Das Opfer hatte demnach schließlich rund fünf Promille Alkohol im Blut. Eine potenziell lebensbedrohliche Alkoholvergiftung kann nach Angaben des ADAC bereits ab etwa drei Promille auftreten.

Bewusstlos durch Alkoholkonsum

Als das Opfer bewusstlos geworden sei, hätten die Jugendlichen zunächst aus Angst vor Konsequenzen keinen Notruf gewählt. Erst Stunden später hätten sie einen Rettungswagen gerufen. Zu diesem Zeitpunkt habe der Mann nach einem Kreislaufstillstand bereits irreversible Hirnschäden erlitten, hieß es weiter. An diesen sei er wenig später gestorben.

Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten Bewährungsstrafen beantragt. Die Nebenklage forderte für zwei Angeklagte Haftstrafen ohne Bewährung. Das Verfahren fand wegen des jugendlichen Alters der Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

DPA
nas