Zusammen mit drei ebenfalls verurteilten männlichen mutmaßlichen Linksextremisten seien sie zwischen 2018 und 2020 an mehreren Überfällen auf tatsächliche und vermeintliche Neonazis in Wurzen, Leipzig und Eisenach beteiligt gewesen oder hätten diese zumindest unterstützt. Mehrere Menschen wurden dabei teils schwer verletzt. Dabei hätten sie als kriminelle Vereinigung gehandelt. Die aus Hessen stammende Studentin E. habe dabei "eine herausgehobene Stellung gehabt", befand das OLG.
Vor dem BGH wandte sich E. gegen ihre Verurteilung. Ihre Verteidiger betonten bereits im Vorfeld, dass es für ihre Beteiligung an den meisten der vorgeworfenen Überfälle keine stichhaltigen Beweise gebe. Gleiches gelte für den Vorwurf, das Quartett habe als "kriminelle Vereinigung" agiert. Auch der Generalbundesanwalt legte Revision gegen das Dresdner Urteil ein, um eine härtere Strafe zu erreichen. Ihr Urteil wollen die Karlsruher Richter nun am 19. März verkünden.