Laut Dobrindt geht es dabei nicht um Cyber-Gegenschläge, so genannte Hackbacks. Es gehe vielmehr darum, "laufende oder bevorstehende Angriffe zu stoppen", sagte er. "Dafür müssen wir im Rahmen der Gefahrenabwehr in der Lage sein, die Server-Infrastruktur oder die digitalen Systeme von Angreifern auch im Ausland lahmzulegen." Das Ziel sei ausdrücklich nicht, eigene Angriffe zu führen: Es gehe um "reine Abwehrschläge, keine Offensivaktionen".
Dobrindt hält für die neuen Abwehrbefugnisse der Sicherheitsbehörden keine Grundgesetzänderung für notwendig. "Richtig ist, dass die Gefahrenabwehr grundsätzlich Ländersache ist", sagte er. "Aber die Sicherheitsbehörden des Bundes haben auch jetzt schon verfassungsrechtlich gedeckte Handlungsbefugnisse in bestimmten Bereichen, die hier relevant sind"- und sie arbeiteten teilweise dazu mit den Ländern zusammen.
Der Gesetzentwurf für die Möglichkeit, Cyber-Abwehrschläge ausführen zu können, wird laut Dobrindt gerade erarbeitet. Er solle im nächsten Jahr im Kabinett vorgestellt werden.
pw/kü