Die zuständige Kammer sah es als erwiesen an, dass der 22-Jährige an dem Angriff auf den Mann, der die Handgranate geworfen hatte, beteiligt war. Es war bereits der zweite Prozess in diesem Zusammenhang. Im April 2024 hatte das Landgericht Stuttgart ihn zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt. Angeklagt waren damals fünf Männer wegen des Angriffs auf den Handgranatenwerfer.
Kontext ist ein seit Jahren andauernder Bandenkrieg im Stuttgarter Raum. Der Werfer der Handgranate wurde im März 2024 zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig. Im Fall des heute 22-Jährigen hob der Bundesgerichtshof das Urteil jedoch auf. Deswegen musste eine andere Jugendkammer des Landgerichts neu entscheiden.
In der Region um die baden-württembergische Landeshauptstadt war vor einigen Jahren ein Konflikt zwischen mutmaßlich in kriminelle Aktivitäten verstrickten Gruppierungen eskaliert. Es kam zu zahlreichen schweren und teils tödlichen Straftaten, darunter etwa Schussabgaben in Bars. Es gab bereits zahlreiche Razzien und Festnahmen, auch mehrere Prozesse liefen bereits.